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zum Abbrechen (50), Schieferarten, welche nicht besondersbelegt sind (66'/-), Manufactur-Artikel von Pelzwerk (75), Er-lracte von Cardamomen, Paradieskorner, (looulu« Inclicus,Liqnerizen, mix vomles (75)*), endlich Orangen und Ei-krönen (75) **).
An sonstigen hoch besteuerten Artikeln sind nur noch diesogenannten Colonialwaaren und die gebrannten Wasser kurz
zu erwähnen:
1) Kaffee.
Fremder Kaffee zahlt das Pfd. im Eingang 1 S. 3D.Kaffee von den brittische» Besitzungen in
America — 6
— — Sierra Leone ..... — 9
— — Ostindien ...... — 9
Von nicht brittischen Landern in Ostindien 1 —
2) Zucker.
s. Brauner Moskovade, Thon-zucker d. Centr. ..... 3 Pf. St. 3 S. — D.Deßgleichen aus den ostindischen
brittischen Besitzungen . . 1 12 —
Desgleichen aus den america-nischen brittische» Besitzungen 1 4 —
6. Melasse 1 3 9
Dergleichen von sammtlichenbrittischen Besitzungen . . — 9 —
«.Raffinade. . . . . . 8 8 —
6. Candis, weißer .... 8 8 —
— brauner ... 5 12 —
e. Ahornzucker aus den brittischen
überseeischen Besitzungen . . 1 4 —
Fremder desgleichen .... 3 3 —
(Den inländischen einen sehr bedeutenden Gewerbzweig bildendenAuckerraffinerien wird der Rohzucker gegen Sicherstellung der
*) Wegen der mit diesen Ertracten ausführbaren Bierverfälschungen,
**) Als Consumtabilien. Andere Consumcabilien sind noch höherbelegt, allein nicht nach Proccnten des Werths.