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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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zum Abbrechen (50), Schieferarten, welche nicht besondersbelegt sind (66'/-), Manufactur-Artikel von Pelzwerk (75), Er-lracte von Cardamomen, Paradieskorner, (looulu« Inclicus,Liqnerizen, mix vomles (75)*), endlich Orangen und Ei-krönen (75) **).

An sonstigen hoch besteuerten Artikeln sind nur noch diesogenannten Colonialwaaren und die gebrannten Wasser kurz

zu erwähnen:

1) Kaffee.

Fremder Kaffee zahlt das Pfd. im Eingang 1 S. 3D.Kaffee von den brittische» Besitzungen in

America 6

Sierra Leone ..... 9

Ostindien ...... 9

Von nicht brittischen Landern in Ostindien 1

2) Zucker.

s. Brauner Moskovade, Thon-zucker d. Centr. ..... 3 Pf. St. 3 S. D.Deßgleichen aus den ostindischen

brittischen Besitzungen . . 1 12

Desgleichen aus den america-nischen brittische» Besitzungen 1 4

6. Melasse 1 3 9

Dergleichen von sammtlichenbrittischen Besitzungen . . 9

«.Raffinade. . . . . . 8 8

6. Candis, weißer .... 8 8

brauner ... 5 12

e. Ahornzucker aus den brittischen

überseeischen Besitzungen . . 1 4

Fremder desgleichen .... 3 3

(Den inländischen einen sehr bedeutenden Gewerbzweig bildendenAuckerraffinerien wird der Rohzucker gegen Sicherstellung der

*) Wegen der mit diesen Ertracten ausführbaren Bierverfälschungen,

**) Als Consumtabilien. Andere Consumcabilien sind noch höherbelegt, allein nicht nach Proccnten des Werths.