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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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Ein zweitesKooss ok rstes" erschien unter Georg I;allein außer diesen beiden Tarifen wurde im Verlauf des 18tenJahrhunderts nach den jeweiligen Staatsbedürfnisscn noch eineMenge von Jollen geschaffen, und die Sorglosigkeit, mit welcherstets neue Gebühren zu den alten gehäuft wurden, die Art derZollbelcgung theils nach Proceuten der alten Sätze, theils nachverschiedenen Maßen und Gewichten oder nach gewissen Bei«schlagen, welche alle besonders berechnet werden mußten, er-zeugte eine ungemeine Verwirrung und Störung, großen Auf-enthalr im Verkehr und Verlust der Revenuen. Diesen Nach,theilcn wurde erst 1787 durch Pitts Con solid ations acte *)abgeholfen, welche sämmtliche bisherige Jolle aushob. Ein neuerausführlicher Tarif trat an ihre Stelle, durch welchen die Ein-und Ausfuhrzölle für jeden Artikel in alphabetischer Ordnungfestgesetzt, auch über den Aüstcnhandcl neue Bestimmungen ge-troffen wurden. Das Unterhaus war gcnöthigt, zur Ausfüh-rung dieser Maßregel in legaler Form über 3000 einzelne Be-schlüsse zu fassen, welche jeder für sich besonders zur Betrach-tung kamen. Auch die Buchführung und die Rechnungen derZollbehörden wurden neu eingerichtet, vereinfacht, und dadurchklare Ucbersichtcn über die Erträgnisse dieses wichtigen Zweigesder öffentlichen Einkünfte, so wie über den Ein - und Ausfuhr-handel erreicht.

Spätere Consolidationsaete des Jollwesens erfolgten in denJahren 1803, 1809, 1819, und der neueste gegenwärtig gel-tende 1833 und 1834.

Pitts Consolidationsaete war in ihren Grundlagen ganzauf die Principicn des sogenannten Mercantilsystcmsgebaut, welches hicdurch zuerst in systematischer Conseguenzin Großbritannien eingeführt wurde. Die legislative Maschi-

rnomentane bedeutende Erträgniß erwarten ließen, kann dieseSubsidienacte Carls II gewissermaßen als eine Art mgßnsclisrka des englischen Zollwesens angesehen werden.

Z7 Georg III. C. 27.

z und 4 Wilh. IV. C, S6. 4 und s Wilh. IV- C. 8S.