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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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bcil unbedeutend, da sie sich nur auf Gebühren für einige Waa-rcnhäuscr in Seehäfen, bei Brücken und Fuhren erstreckte»,und ihr Ertrag unter König Johann um 1000 Mark verpachtetwar. *) Eduard I, welcher auf seinem Zuge nach Palästinadie großen Zollcrträgnisse anderer Länder kennen gelernt hatte,erweiterte dieselben zuerst in England; er erlangte vom Par-lament die Bewilligung eines Zolles auf ausgeführte Wolle,rauhe Felle und Schafe, und verlieh bald darauf (1302) denfremden Handelsleuten in England gegen gewisse Zölle die un-ter dem Namen obaiw moieatoiin bekannten Privilegien.Unter demselben König entstanden auch die Tonnengcbührcnfür Weincinfuhr, und verschiedene andere Zölle unter dem Na-men Subsidien wurden feinen Nachfolgern durch mehrerespätere Statuten bewilligt. Die Beschwerden vieler Jabrik-zwcigc über Beeinträchtigung ihres Verdienstes durch eingeführtefremde Maaren, welche dazumal besonders in den Niederlandenin vorzüglicher Beschaffenheit verfertigt worden, vcranlaßtenunter Eduard IV (1403) das Einfuhrverbot einer großen MengeWaarcn, welche in dem Statut benannt sind, und viele Artikelin Wolle, Seide, Lederwcrk, Eisen und Metallwaarcn u. s.w.begriffen. Es ist das erste Statut, welches bei Rcgulirung derZölle die Landcsindustrie in ihren Hauptzwcigen spcciell berück-sichtigte; auch sollte dasselbe zugleich dem zunehmenden Luvusentgegenwirken.

Ein ferneres, besonders bemcrkenswcrthcs Statut in Be-ziehung auf Zölle war die sogenannte Snbsidienactc Carls Ii, *")welcher ein ausführlicher Tarif (Pool; ok rmos) beigefügt war.Diese Acte enthält die Bestimmung, daß keine Ein- und Aus-suhr, weder inländischer noch ausländischer Waaren künftig mitneuen Zöllen belegt werden dürfe, außer unter ausdrücklicherZustimmung des Parlaments.

*) NN Lnininnr-clnl Inw. I. Auch unter Heinrich III hatte

die Ertragniß der Zölle nicht über amm Mark erreicht.

12 Carl II. C. 1.

2m Vergleich der frühern zahlreichen, willkürlichen undhäufig wechselnden Zölle auf verschiedene Waareu, welche eine

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