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dcs Iko-mä ot Eonlool, der Direktoren oder Präsidentschaftengestattet.
Auch ist gesetzlich bestimmt, daß jedermann, wer zur Nie-derlassung in den indischen Territorien berechtigt ist, zugleichLandbesitz erwerben und behaupten, und denselben in unbe-schränkter Weise benützen dürfe; dem Gencralgouvcrncur unddem Rath von Ostindien ist aufgegeben, Gesetze und Verord-nungen der Art zu erlassen, welche den Landbesitz brittischer Un-terthanen in jenem Territorium begünstigen. Das bisherigeEtablissement der ostindischen Compagnie in Eanton wurde auf-gehoben und znm Schutz des brittischcn Handels nrit China einoberer Superintendant mit zwei unteren und dem nothigcn Per-sonal vom König in Canton niedergesetzt; auch wird die Be-stellung eines eigenen Gerichtshofs für Verbrechen brittischerUnterthanen in China und den dortigen Gewässern vorbehalten.
Au früh wäre es, über die Wirkungen dieser neuen Gesetz-gebung binsichtlich des nunmehrigen freien Handels nach jenenLändern, zumal bei ihrer großen Entfernung, schon gegenwär-tig etwas Näheres anführen zu wollen. Jndcß gebe» die neue-sten öffentlichen Blätter bereits die Uebersicht der Thee-Cmfubrin die Seehäfen des vereinigten Königreichs; in dem erstenJahre nach Aufhebung dcs Monopols vom April 1834 bisdahin 1835, im Vergleich mit dem letzten Monvpoljahr derostindifchen Compagnie in der gleichen Periode 1833 —1834,woraus hervorgeht, daß in diesem Jahr der Werth der ge-summten Thcc-Einfuhr 29,592,310 Pfd.St., im ersten Jahrder Freigebung aber 41,041,843 Pfd.St. betragen hat.
Eben so wird die Einfuhr der rohen Seide aus China imJahr 1833/34 auf 22,181 Pfund, und im Jahr 1834/35auf 582,824 Pfund angegeben. Mehr Detail über diesenwichtigen Verkehr Großbritanniens unter dem Schutz der Be-freiungsaetc kann erst im Verlauf einiger Jahre erwartetwerden.
HIeinschr»d°S commerc. Gtsctzg?d, Grsßbrit.
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