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als bis zum litt» Grads südlicher Breite und zwischen demf!4sten und 150sten Grade östlicher Lange von Landen (mitAusnahme der eben erwähnten Plätze).
Auch über Niederlassungen englischer Untcrthanen in In-dien enthält das Statut einige beschränkte Zugeständnisse undmachte fernere Bewilligungen, auch wenn sie von der Com-pagnie versagt werden sollen, vom Lohnst ok Eontrok ab-hängig.
Nach diesen Vorschriften fand der allgemeine Verkehr desbrittischen Handels nach Ostindien, neben jenem der Compagnie,seit den letzten 20 Jahren vor der Aufhebung des Handels-privilegiums der letztern statt, und die Ergebnisse desselben,selbst unter diesen großen Beschränkungen, iufluirtcn wesentlichauf die neuen Maßregeln der Gesetzgebung.
Die Untersuchungen des arlamentscommitte über dieFrage der ostindischen Compagnie erstreckte sich jedoch nicht al-lein über die Wirkungen des letzten Statutes, hinsichtlich derZulassung des allgemeinen Handelsverkehrs nach Ostindien, ne-ben jenem der Compagnie und die Verhältnisse beider, sondern(außer den hier nicht weiter berührten politischen Fragen) aufdie bisherigen Ergebnisse der Production, besonders der Erzeu-gung der wichtigsten Handelsartikel in Ostindien, auf die brit-tischen Niederlassung!! und auf den Zustand des Handels mitChina unter dem Monopol der Compagnie.
Der Boden und das Klima Ostindiens sind für jede ArtProduction die glücklichsten. Du. Wallich, Superintendantdes botanischen Gartens der Compagnie in Caleutta drücktsich in seinem Bericht an das Parlament darüber aus: „daßdas Territorium der Compagnie in Indien jeden Artikel her-vorbringe, welcher nur für menschliche Glückseligkeit gewünschtwerden könne; daß nichts als Einsicht und Geschicklichkeit undErmunterung sowohl der Eingeborncn des Landes als derdortigen Europäer erfordert werde, um unter Gattungen vonFrüchten aller Art zur Production auszuwählen."