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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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vollbracht werden kann, so folgt hieraus ein vcrhalrnißmäßigesFallen ihres Preises von selbst.

Ans allen Angaben der von dem Parlaments-Committevernommenen Jeugen geht übrigens die merkwürdige That-sachc hervor, daß die ganze brittische Handelsmarine, unge-achtet der gesunkenen Wasserfracht, vollkommen beschäftigt ist;der sicherste Beweis, daß die Schiffseigner und Capitalbesitzerhierin fortwahrend ihre Rechnung finden. Es laßt sich daherkaum zweifeln, daß selbst in dem Fall, wenn ein völliger Aus-schluß fremder Schifffahrt im englischen Handelsverkehr aus-fahrbar wäre, diese durch die zunehmende Concurrenz im In-nern schnell ersetzt, daher die Wirkung auf die Renten der-selben, ohne allen Einfluß der Reciprocitäks-Verträge, stetsdie nämliche bleiben wurde.

Diese Ansicht bestätigt sich durch die von dem Losrcl okD-srla bekannt gemachte ofsicielle Uebersichc der imganzen brit tischen Reiche (einschlussig aller Colonicn)vor und seit der Epoche der Handelsverträge all-jahrlich gebauten und einregistrirten Schiffe, wie folgt*):

Jahre

Gebaute Schiffe

Tonnenaehalt

1820

883

84,582

1821

872

74,847

1822

780

67,144

1823

847

86,025

1824

1179

143,741

1825

1539

204,924

1820

1719

205,640

1827

1440

163,946

1828

1321

140,913

1829

1150

116,872

1830

1117

110,130

1831

1136

119,997

1832

1145

136.312

1833

1026

125,049

ch Isklos ok tbo rsvenuo, zioziulstion saclcommoroo- ?. III, ZI. 7,z.