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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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Besitzungen in America angesehen werden, unter der nahernNachweisung dieser Bedingungen durch Certificate.

o) Die Privilegien eines brittischen Schiffes sollen alserloschen betrachtet werden, wenn die an solchem vorgenom-menen Reparaturen in einem fremden Lande mehr als 20 Sh.auf jede Tonne Last betragen haben, ausgenommen, wennsolche zur Fortsetzung der Reise unumgänglich erfoderlich waren.Jeder Schiffsfuhrer ist verbunden, bei seiner Rückkehr in einenbrittischen Seehafen hievou bei dem Joll-Eontrolamte Rechen-schaft zugeben, bei Strafe von 20 S. für jede Tonne Schiffslast.

cl) Kein brittisches Schiff, welches jemals in Feindes-hande gefallen ist oder fallen wird, oder welches an Auslanderverkauft war oder verkauft werden wird, kann wieder aufdie Privilegien eines brittischen Schiffes Anspruch mache»;allein keine Bestimmung der gegenwartigen Schifffahrtsgesetzesoll der Einregistrnng irgend eines fremden Schiffes als brit-tisches Schiff entgegen stehen, welches von einem Admiralitats-Hofe als Kriegsprise*) erklart oder durch einen competentcnGerichtshof wegen Bruches der gegen den Sklavenhandel be-stehenden Gesetze condemnirt wird.

v) Ein Schiff soll in brittischen Seehafen nur dann alsSchiff eines bestimmten Landes angesehen werden, wenn es indiesem Lande gebaut, oder als Kriegsprise demselben angefallen,oder legal, wegen Uebertretung der Sclavengesetze, in dem-selben condemnirt ist; wenn dasselbe ferner von einem Fuhrerund drei Viertheilen der Schiffsmannschaft ans diesem Landeverschen; endlich wenn dasselbe auch E'genthum von Angehö-rigen dieses Landes ist.

k) Prisenfahrzeuge können nur in bestimmten brittischenSeehäfen, welche das Gesetz benennt, einregistrirt werden.

§. 72.

Die heutige Gesetzgebung über den Schifffahrts- und Han-

*) Die wegen Seeräuberei condemnirten Schiffe werden nichtals Kriegsprise betrachtet und haben auf die Einregistrirungkeinen Anspruch.