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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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der Guter, oder solchen Seehafen angehören, wehin derglei-chen Güter den Umstanden gemäß regelmäßig zuerst zur Ver-schiffung gebracht werden. Allein diese fremden Schiffe kdunendie Güter ihrer Hcimath nur direct aus ihren Seehafen odersolchen Plätzen, an welche dieselben der Natur der Sache uackzuerst gebracht werden, nach englischen Besitzungen verfrach-ten und nicht von dritten Seeplatzen aus, im Wege desZwischenhandels. Dieselbe Vorschrift erstreckte sich auch ausalle Producte der Fischerei, welche mit keinem fremden Fahr-zeug, ausgenommen jenen der Nation, welche die Fischerei selbstbetrieben hat, in brittische Seehafen eingeführt werden dürfen.

Der Hauptzweck dieses berühmten Statuts war gegenden Handel der Holländer gerichtet, welcher dazumal noch denersten Rang in der ganzen Welt behauptete, und seine» Ur-sprung fand dasselbe wahrscheinlich zunächst in der allgemeinenEifersucht der Britten gegen diese Nation. Seine ungemeineBedeutung für Englands nachfolgende Große wurde in dermite» beigefügten Stelle eines später» Schriftstellers eben sokurz als charakteristisch bezeichnet. *)

Soviel iu der Kürze über den'historischeu Tbeil der Na-!vigationsgesetze.

S. 67.

Beim Eintritt in das Gebiet der heutigen Gesetzgebungdieses Zweiges und seine Grundlage gelangen wir zu dem so-

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