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Preise bewerben, haben keinen Anspruch auf andere Beloh-nungen derselbe», als auf die Ehrenmedaillen.
Die ordentlichen Einnahmen der Gesellschaft bestehen inden Beitragen der Mitglieder, welche nach Wahl entweder20Pf. St. ein- für allemal und auf Lebenszeit, oder wenig-stens 2 Pf. St. jahrlich betragen. Außerdem empfangt die-selbe Vermächtnisse und freiwillige Beitrage an Geld undGegenständen der Künste und Industrie.
Fremde oder nicht im Königreiche restdkrende Personenkönne» zu correspondirenden Mitgliedern, ohne Beitrags?pflichtigkeit, erwählt werden.
Die Aufnahme in die Gesellschaft geschieht auf Empfeh-lung dreier Mitglieder durch Ballotage, wenn zwei Drittheileder Ballotircnden zustimmen; auch das weibliche Geschlecht istvon dem Beitritte nicht ausgeschlossen und hat allein das Recht,sich in persönlicher Abwesenheit durch Bevollmächtigung männ-licher Mitglieder bei Abstimmungen vertreten zu lassen.
Die Gesellschaft hat vier Präsidenten, sechszehn Vice-Präsidenten, und für jedes ihrer Committes zwei Vorsitzende,welche jährlich in der Generalversammlung gewählt werden;ferner einen Secretär, eine» Conservator der Sammlungenund einen Hausmeister, welche bezahlt sind und nicht Mit-glieder der Gesellschaft sevn dürfen; dieselben können durchBeschluß jeder Generalversammlung entfernt werden.
Alljährlich sollen vier ordentliche Generalversammlungenstattfinden; auf Verlangen von 20 Mitglieder» derselben sindauch außerordentliche Versammlungen zulässig. Ihre Be-schlüsse sind für alle Angelegenheiten der Gesellschaft gültig,wenn sie in Gegenwart von wenigstens 15 Mitgliedern ge-faßt worden sind. Außerdem findet vom November bisJunius jedes Jahres wöchentlich eine ordentliche Sitzungfür die laufenden Geschäfte statt, wenn wenigstens neunMitglieder anwesend sind. Jedes Mitglied hat das Recht,in diese Sitzungen zwei der Gesellschaft nicht angehdrigePersonen als Zuhörer einzuführen.
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