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den Seidenwebereien endlich, welche mit Militärmacht bekämpftwerden mußten, führten 1773 das unter dem Namen Spital-ficlds-Acte bekannte Statut herbei, wodurch die Aldermännervon London für die Stadt, und die Magistrate von Middleserfür die Grafschaft ermächtigt wurden, in den vierteljährigenSitzungen die Löhnungen der Arbeiter in den Seidenwebereienfestzusetzen, indem die Meister, welche mehr bezahlten, unddie Arberter, welche mehr forderten oder empfingen, als dieseTaren betrugen, mit Strafen belegt wurden. Auch wurdedurch die nämliche Acte den Seidcnwcbern unter Strafe ver-boten, mehr als zwei Lehrlinge zugleich anzunehmen. Diesesbloß für Spitalfields gültige Statut wurde durch zwei spätereActe (1792 und 1811) bestätigt, welche dasselbe auch auf Ma-nufacturen von nur Seide gemengtem Stoff und auf die weib-lichen Arbeiter ausdehnten, und blieb in Gültigkeit bis zumJahre 1824.
Der Stand der englischen Seidenmanufactur wurde imJahre 1783 zu einem Productionswerthe von 3,350,900 Pfd.St. geschätzt, und man erachtete denselben im Steigen begrif-fen. Kurz darauf wurde die rohe Seide mit einem Insatz-Jmpost von 1 S. 10 D., und die gezwirnte mit 2 S. dasPfund belegt; dagegen der Rückzvll für ausgeführte Seiden-waarcn verhältnißmäßig erhöht. Die Regierung suchte dieSeidcnprvductiou in Bengalen, deren Einfuhr nach Englandbis zum letzten Vierthcilc des vorigen Jahrhunderts sehr unbc^deutend war, durch Dahinscndung von Arbeitern und Maschi-nen zu verbessern und die italienische Behandlung der rohenSeide dort einzuführen, zu Gewinnung größerer Unabhängig-keit von den italienischen Zufuhren. Der Erfolg entsprach denBemühungen; schon zwischen 1776 — 86 war die Scidencin-fuhr von daher auf durchschnittlich eine halbe Million Pfundgestiegen, und dieselbe blieb seitdem in steter Zunahme bis zueiner und anderthalb Millionen Pfund. *) Die bengalische
P Im Jahre 18Z2 wurde an roher und gezwirnter Seide ein-geführt:
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