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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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ganz von der Arbeit entfernt werden sollen, bei diesem Manu-sacturbetricbc sehr nützliche Dienste leisten und für mehrere Vcr-richinngen vorzugsweise zu brauchen sind; endlich was diegrößte Schwierigkeit ist, weil die Löhne für die Kinder beiVerminderung der Arbeitsstunden sich nach Vcrhältniß so ge-ring berechnen, daß den Eltern hicdurch keine wesentliche Er-leichterung ihres Unterhalts mehr zugeht, folglich die Kinderganz ausbleiben. Auch können viele Kinder nicht früher ohnedie Eltern, welche auch in Fabriken arbeiten, entlassen wer-den, ohne sie der Hülslosigkcit oder dem Müssiggang in denStraßen:c. preißzugcbc».

Wenn demnach das Gesetz in seiner vollen Ausdehnungauch erst allmählich, in stufenweise!, Uebcrgängcn, zur Aus-führung gebracht werden kann, so treten doch nach den neuestenRapporten der Fabrikinspectorcn seine wohlthätigcn Folgen schongegenwärtig, besonders im Unterricht hervor, *) und es stehtsohin zu erwarten, daß durch den Vollzug das Uebcl wenig-stens so weit gelindert wird, als es überhaupt zu vermin-dern ist.

Auch ist andrerseits nicht zu verkennen, daß unter dengegenwärtigen Einrichtungen der Manusacturcn und der Ver-hältnisse der Arbeiter eine mit körperlicher Schonung und einemregelmäßigen Unterricht verbundene Verwendung der Kinder zurFabrikarbeit selbst noch als vorthcilhast für dieselben angesehenwerden muß, indem sie ohne solche unbeschäftigt und unbeauf-sichtigt seyn würden, daher in der leichten Fabrikarbcit, welcheihnen zu Thcil wird, nicht ohne einige Aufsicht und mit Ver-dienst besser untergebracht sind; Umstände, welche in den neuestenVernehmungen über diesen wichtigen Gegenstand Anerkennunggesunden haben. **)

») In mehreren der größten Manufacturen in Manchester wurdenseit dem Erlasse des Statuts an jedem Montage Morgens dieSchulzeugnisse der arbeitenden Kinder von den ersten Geschäfts-führern des Hauses persönlich gesammelt und alle hiemit nichtversehenen Kinder sogleich hinweggewiesen.

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