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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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Ein allgemeines Princip der städtischen Verwaltung,"heißt es in dem Hauptberichte der Commission über die städ-tischen Corporationcn,haben wir nicht aufgcsunden und ver-mögen eben so wenig anzugeben, ob irgend ein aus gemeinemRecht oder aus innerer Politik beruhendes Gesetz in irgendeiner Periode diesfalls im Königreiche geltend war. Daherkönnen die städtischen Autoritäten weder als Ausfluß einerUsurpation des Volkes noch als eine allgemeine und gleich-förmig im Lande eingeführte organische Einrichtung betrachtetwerden. Es genügt, als erste Vcrwaltungsnorm anzugeben,daß die Municipalmagistratc und Räthe das Haupt der städ-tischen Gemeinschaft sind, und daß letztere alle Bewohner in

Englands besonders wichtigen Arbeiten dieser Commission sindim Verlauf des Jahres 48Z5 auf Anordnung des Parlamentsfolgende im Druck erschienen:

d'irst eepvit ot !ds Eoinmissioncrs sz>jio!ntecl to in-c^uiee into tde munieipal coe^oiations in Lnglancl anstVales. Orclerecl to de sirintecl ZU ltlsrcli tgZZ. (DerHauptbcricht der Commission mit tabellarischen Uebersichtender Municipalverfassungen in den incorporirtcn Städten.)

^psienclix to tke liest roport. Varl. I. dliülanll, >Vos-tern, Loutbn-osleen eirenits. ?art. II Loutk-Lasteen zollsontdern llireuits. l'aet. III Hortliern ans Nortli-illicllanil-Liicuils. daet. IV. Lastein ans Kortliwestern Eircuits.?aet. V. Ulaces not in anz' üistiict.

(Diese Beilagcnbäude enthalten die ausführliche Darstel-lung über die Municipalverfassnng und Verwaltung der er-wähnten Städte, nebst den wichtigsten Stifrungsdocnmcnten.)

Anniest,al Lorpoi-ations-IZill.In'guii'z. Illinutes ok Lvi-

clenee. Laet. I IV. (Die Aufnahmsprotvkolle der commis-sionellen Untersuchungen nebst Inder.)

Ueotest ok Lir d'ranois VxtonxvL, ono ok tlie oommis-sioners, in tlie matten ok lde repoet, presentocl to Hisdlajestz'.

keotest dz- ltli'. Ilooo, one ob tbe Lominissioners.(Beide enthalten abweichende Gutachten über die in demHauptrappvrt vorgeschlagenen Reformmaßregeln.)