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o) die Patentbriefc über die Presse;
<t) jene für Pulver- und Salpeterfabrication, dann fürKricgswaffcn; endlich
e) für noch einige andere in dem Statut bezeichnete Fa-bricationszweige.
Durch dieses Statut wurde dem frühem Monopolien-wesen der englischen Gewcrbsgcsetzgebuug eine »uübersiciglicheSchranke gesetzt. Vergebens strebte Carl aufs neue diesenWeg zu betreten; er hatte nicht Macht genug, die Aufhebungdes Statuts zu bewirken, welches die Monopolien von nunan bloß auf den Weg der Gesetzgebung verwiesen hatte. Al-lein zugleich hatte dasselbe auf neue Entdeckungen die verdienteRücksicht genommen, indem diese ohne Patent nicht als Eigen-thum betrachtet werden können; sie liegen außer dein Bereichder Gesetze, und nur in sofern genießen sie. ihren Schutz, alsbewiesen werden kann, daß das Gchcimniß einer solchen Ent-deckung durch Betrug in Anderer Besitz gelangt ist.
Die auch von der englischen Gesetzgebung adoptirtc An-sicht, daß Jenen, welche ihr Talent, ihre Zeit und ihr Ver-mögen auf eine neue Erfindung verwenden, hiedurch demPublicum einen neuen Weg zu Verdienst und Wohlstand er-öffnen, auch die ersten Früchte durch ein auf gewisse Zeit be-schränktes Monopol zu Thcil werden sollen, ist eben so richtig,als die Belohnung die zweckmäßigste ist; denn sie steht ingenauem und directcm Verhältnis; zu dein Werthe der Er-findung selbst.
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Das vorerwähnte Statut Jacob I ist noch gegenwärtigdas Grundgesetz für die Erthcilung der Erfindungspatcntc;Ergänzungen und Zusätze, wie das fortschreitende Bcdürsnißeiner entwickelten Industrie solche erforderte, sind durch spätereStatuten hinzugekommen, und die Präccdcutien der Gerichts-höfe haben die heutige Uchung desselben gestaltet, bis,zu den