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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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Kosten solcher Ueberstedlungen Anlehen von Privaten oder vonden Commissärc» der Schatzkammcrschcine aufnehmen zu dür-fen, welche allmählich aus den ArmenfondS getilgt werden.

Dieser Umriß des neuen aus 11V Artikeln bestehendenArmengcsctzcs möge genügen, um dessen Richtung zu bezeichnen,welche durch das Ergebnis; seines Vollzugs im ersten Jahre sei-nes Bestehens (von September 1834 bis dahin 1835) nochklarer hervortritt.

Die neue Ccntralcommission hat der ihr gesetzlich gcgcbcnen Aufgabe gemäß den ersten Rechenschaftsbericht ihres Wirkcns im September 1835 erstattet, und hicmit nicht nur dieMaterie des Armenwcsens durch einen höchst lehrreichen und fürStaatsmänner aller Länder wichtigen Beitrag bereichert, son-dern auch die treffliche Wahl der Personen erwiesen, welchender Vollzug des neuen Gesetzes anvertraut wurde.

Die Hauptthätigkcit der Commissärc hatte besonders einenvierfachen Zweck vor Augen:

Erstens: die mögliche Verminderung und allmählichegänzliche Abschaffung der Out clovo-Ueliols an arbeitsfähigeArme;

Zweitens: die neue Einrichtung der Armenhäuser unddie Vereinigung mehrerer Kirchspiele zum gemeinsamen Unter-halte derselben;

Drittens: die Verbesserung der Wahlen der örtlichenArmeneommissionen, und

Viertens: die Ueberstedlungen von Armenfamilicn ausAgrieultur- in Manusacturbeznke.

Zu 1. Zur Erreichung dieses Zweckes suchten die Commis-särc fürs erste ein besseres Priucip für die Beschäftigung derarbeitsfähigen Armen geltend zu machen, als man bisher befolgthatte, nämlich denselben genau zugemessene ArbeitSportionen umLohnungen aufzugeben, wodurch sich die Verhältnisse des unab-hängigen Arbeiters dagegen von selbst in wesentlichen Vorthcilstellten. Eine fernere Maßregel in dieser Beziehung bestandin der allmählichen Umwandlung der bisherigen Gcldunrcrstützun-gcn in Naturalrcichnissc, welche allenthalben mehr oder