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soneu, welche bis zum Vollzüge dcs neuen Armengesctzcs inEngland und Wales öffentliche Almosen empfangen, nichtunter 1,250,000 oder im Durchschnitt von 11,000 Kirchspie-len 120 in jedem Kirchspiele betragt, so mochte man beinaheversucht werden, in dieser furchtbaren Zunahme der Armen-lare, welche noch überdies) dem unbeweglichen Eigcntbumund der ackerbauenden Classe beinahe ausschließend zur Lastfällt, den eigentlichen „Krebs von Englands gemei-nem Wesen"'-') zu erblicken. Allein aus den nämlichenwerthvollen Arbeiten der Parlamentcommitte's, so wie ausdem geringen Betrage der schottischen Armensteuer gewinntman leicht die Uebcrzeugung, daß nicht unabweisbare Noth,sondern grvßentheils ein ausgearteter Vollzug der Armcngesetzcund die stärksten Mißbräuche, welche von der Nation mit ei-ner bewunderungswürdigen Langmuth ertragen worden, diesegroße Bcstcuerungslast erzeugt baben.
Versuche zu einer regelmäßigen und ständigen Unterstützungder Armuth finden sich sehr frühzeitig in den Institutionen dcsLandes. Der berühmte Bur» bemerkt in seinem InsUc« olilio po«Lo (1754) daß der Unterhalt der Armen in altenZeiten der Kirche zufiel und der vierte Theil des Kircheu-zchcuts ursprünglich für diesen Zweck bestimmt war; daß dieBischöse die Pflicht hatten, unter Beistand der Kirchenvor-stehcr die Almosen zu verthcilen, »nd daß später, als die Psarr-zehnte» an die Klöster übergegangen sepen, diesen die Vor-sorge für die Armen oblag. Blackstvne bestätigt dicß, in-dem er sagt, die Armenunterstützung sey eimr der ursprüng-lichen Zwecke gewesen, wofür die Zehnten bewilligt worden.'-")Die furchtbare Zunahme von Verbrechen und Bettelei inspäterer Zeit, welche durch die strengsten Strafen nicht ge-
Unter diesem Titel gab Gerhard Ma lv nes, ein bei Jacob 1.in grosser Gunst stehender Financier, Verfasser der bekannten0" inorcawi in im Jahre löZl eine Schrift über den Wech-lelcurs heraus, S. ^«oxi>5o?> IV.
**) Lommeiwni'ioz I. LH,p. II.
Hleinschrod'ö, commeec. Gesetzgeb. Grvßbrtt. A