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Statuten
d c r
Rheinischen Eisenbahn - Gesellschaft.
Nach dcr am LS. Juli 183Z vollzogenen notariellen Urkunde-
Anmerkung. Am Schlüsse der Paragraphen oder Absätze wird auf dieArtikel dcr Staturen dcr Preußisch - Rheinischen Eisenbahn - Gesellschaftverwiesen, wo die analoge Bestimmung nachzusehen ist. Die Buch-staben Pr. sind als Merkmal dcr Hinwcisung vorgesetzt. Wenn eineanaloge Bestimmung in den Statuten dieser Gesellschaft nicht vorhandenist, so wird dicß durch das Wort: fehlt angegeben-
§. 1. Unter dem Namen „Rheinische Eisenbahn-Gesell-„schast" tritt in Köln eine Aktien-Gesellschaft zusammen, welchedie Erbauung und Benutzung einer Eisenbahn von Köln nachder belgischen Grenze zum Anschlüsse an die Eisenbahn nachAntwerpen bezweckt und zu den anonymen Gesellschaften, nachMaßgabe der Art. 29—37 des Preußisch-Rheinischen Handels-Gcsctzbuches, gehört. (Pr. Art. 1.)
§. 2. Die Wahn soll im Wesentlichen die von dem Konnteheute vorgeschlagene Richtungslinie inne halten und für Abän-derungen b) spaterer Beschluß vorbehalten bleiben. (Pr. Art. 1.)
Ii) In dem Projekt dcr Statuten folgte hier dcr Zwischensatz: „welcheaus Bestimmungen dcr Regierungen oder aus Unterhandlungen mit Nachbar-Staaten hervorgehen konnten." Diese Stelle wurde nach langen Debatten vonder General-Versammlung gestrichen. Die vorgeschlagene Linie ließ die StädteAachen und Düren eine Meile zur Seite, und erreichte nahe bei Eupcn die bel-gische Grenze. Nach der Behauptung des Komites und demnächst der Direktionder Kölnischen Gesellschaft war diese Linie die einzige, welche im Interesse desStaats und dcr Aktionäre ausgeführt werden sollte, und welche die Höhe vorder belgischen Grenze auf dem niedrigsten Uebcrgangspunkte übersteige. Es hatsich ergeben, daß die zur Ausführung kommende Linie über Aachen und Dürendie vorbezeichnete Höhe auf einem um 174 Fuß niedriger» Punkte übersteigt,