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Die Eisenbahnen und deren Aktionäre in ihrem Verhältniß zum Staat
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vierter A ti tch ni tt.

Anlage der Eisenbahnen durch Privat-Gesellschaften.

Eilftes Kapitel.

Einleitende Erklärungen.

§- ss.

Dieser Abschnitt würde überflüssig sein, wenn die im Vorigenangegebenen Gründe bei den Staatsregicrungcn eine zur Thatführende Ucberzeugung hervorzubringen vermochten. Es ist abermöglich, daß, wenn auch die Gründe nicht zu widerlegen sind,dennoch unübersteigliche Hindernisse der Verwirklichung meinerAnsicht entgegenstehen; deßhalb muß ich den Bau durch Pri-vat-Gesellschaften einer gründlichen Erörterung unterwerfen.

Trotz der sorgfältigsten Festsetzung des Verfahrens - und derBedingungen sind doch durch den Bau für Privat-Rechnung dieVortheile der Anlage für Staatsrechnung nicht zu erreichen. Diezu lösende Aufgabe ist daher, von diesen Vortheilen so viel alsmöglich zu retten.

Z. 60.

Wenn die Aktionare oder Unternehmer einer Eisenbahn gewin-nen, so ist dieser Gewinn zwar auch eine Vermehrung des National-Vermögens, doch aber ein sehr untergeordneter Zweck. Der Staathält keine Armee, damit an deren Bekleidung die Fabrikanten undSchneider verdienen; er laßt Kanäle, Schleusen, Kunststraßen bauen,nicht damit der Privat-Untcrnchmer daran gewinne, sondern damitallgemeiner Nutzen daraus erwachse. Dieser Nutzen ist außerallem Vergleiche wichtiger als der Privat-Vortheil der Bauunter-nehmer.

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