156
Z. 3. Die Gesellschaft wird von den, auf der Bahn zirku-lirendcn Personen- und Waaren-Transporten ein angemessenesWegegeld erheben; sie kann jedoch auch Personen- und Waarcn-Transporte für eigene Rechnung übernehmen. Sie kann mit an-dern Gesellschaften sowohl wegen derartiger Unternehmungen, alswegen des Baues und der Benutzung von Zweigbahnen in Ver-bindung treten, sich bei denselben betheiligen und entstehendenFalles die Anlage von Zweigbahnen selbst übernehmen, wenn da-durch das Interesse der Hauptbahn gefördert wird. (Pr. Art. t, 2,4.)
Z. 4. Das Kapital der Gesellschaft beträgt zwei MillionenThaler Preuß. Courant und zerfällt in acht tausend Aktien, jedezu 250 Thaler, auf den Inhaber lautend. (Pr- Art. 7, 8.)
H. 5. Zehn Prozent des Betrages der Aktien, auf welchedas zur Bestreitung der Kosten der Vorarbeiten gegen Quittungeingezogene halbe Prozent in Aufrechnung kommt, werden so-gleich nach erlangter Allerhöchster Genehmigung der Statutenvon den Unterzeichnern erhoben. Die Einzahlung des Restes er-folgt vor und nach mit der fortschreitenden Ausführung der Ar-beiten auf einen, zwei Monate vorher in die Preuß. Staatszei-tung, in die Augsburger Allgemeine Zeitung und in die Kölni-schen Zeitungen einzurückenden, Aufruf der Direktion und inRaten von höchstens zehn Prozent. (Pr. Art. 8 —11, 14, 24.)
§. 6. Für die zweite und alle folgenden Einzahlungen wirdeine peremtorische Frist von wenigstens einem Monate nach demfestgesetzten Einzahlungstage bestimmt. Wer diese Frist ohneZahlung verstreichen läßt, verliert sein Recht an der Gesellschaft,und das früher Bezahlte fällt dieser anHeim. Die Direktion solljedoch außer der Einrückung in die öffentlichen Blätter alle in
im Ganzen 144 Fuß an Gefalle erspart, die Bahn um ^ Melle abkürzt, undeinen, bei Annahme der andern Linie erforderlichen Maschinenberg auf belgischemGebiete unndthig macht. Gegen diese Vorthclle ist die Veranschlagung der Ko-sten um ungefähr 400,000 Thlr. höher, als für die von der Kölnischen Gesell-schaft bearbeitete und bcvorwortete Linie. Diese Gesellschaft hat, nach derPreußisch-Rheinischen, sich auch zur Ausführung der Linie über Aachen und Dü-ren erboten; die letzten bestimmten dcßfallsigen Erklärungen der Direktion sinderst vor wenigen Monaten in Berlin eingetroffen, jedoch ohne eine bestimmteErklärung über die Ausführung der Zweigbahn nach Eupen. (Vergl. die ersteBemerkung zum Art. 1 der Statuten der Preuß.-Rh. Gesellschaft.)