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Um während der ersten fünf Jahre die Reihe des Austrittszu bilden, wird bestimmt, daß in den ersten drei Jahren jahrlicheiner von den drei Direktoren austritt, welche Bewohner derStädte sind, aus denen nach Maßgabe der Art. 37 und 38 zu-erst jene drei Direktoren gewählt seyn werden, und daß im vier-ten und fünften Jahre jährlich einer von den zwei andern Di-rektoren im Austritt folgt. Im klebrigen soll das Loos über dieReihenfolge des Austritts sowohl zwischen den zuerst abgehendendrei Direktoren als den nachfolgend abtretenden zwei Direktorenentscheiden.
Die Bestimmungen dieses Artikels wegen der Reihenfolge imAustritt und der Wiederwählbarkeit werden auf die Stellvertreterder Direktoren auf gleiche Weise angewendet.
Die austretenden Direktoren sowohl wie ihre Stellvertreterkönnen ohne Unterbrechung wieder gewählt werden, insofern dieBestimmungen des Art. 38 hinsichtlich ihres Wohnortes nicht ent-gegen stehen.
Wenn auf irgend eine Weise die Stelle eines Direktors, oderStellvertreters desselben, vor dem regelmäßigen Ablaufe der Amts-dauer vakant wird, so ersetzt die nächste General-Versammlung dieseStelle durch neue Wahl für die noch übrige Amtsdauer des Aus-getretenen. Erachtet der Verwaltungsrath die Wiederbesetzung derStelle für dringend nothwendig, so ersetzt er sie vorläufig bis zujener Versammlung. (K. Z. 20.)
Art. 41. Die Direktion ernennt jährlich aus ihrer Mitteeinen Präsidenten und einen Stellvertreter desselben. Der Einewie der Andere müssen Bewohner der Städte Köln oder Deutzseyn, wenn der Sitz der Direktion in Köln ist, und umgekehrtder Städte Aachen oder Wurtscheid, wenn dieser Sitz sich in Aa-chen befindet. (K. Z. 19.)
Art. 42. Die Direktion wird durch den Präsidenten beru-fen; sie versammelt sich aber selbst gegen seinen Willen auch dann,wenn drei ihrer Mitglieder es schriftlich verlangen.
Die Berufung erfolgt, wenn nicht sehr dringende Fälle eineunaufschiebbare Entscheidung nothwendig machen, so frühzeitig,daß die von dem Sitze der Direktion entfernt wohnenden Mit-glieder sich dahin zu begeben vermögen.
Ist aber in dem vorbczeichneten Falle eine so frühzeitige