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Wird gar einer einzelnen Person, oder mehren zu einem Komirs zu-sammengetretenen Personen, um demnächst die Gesellschaft zur Aus-führung zu bilden, ohne Vorlage eines Plans, ohne Feststellungder sämmtlichen Bedingungen, eine Konzession ertheilt oder zugesagt,wie dicß in mehren Staaten geschehen ist, — dann wird vollendsdie Sache von hinten angefangen, und der größten und wichtigstenLandesangelegenheit der Charakter persönlicher Gunstbezeigungenwenigstens scheinbar aufgedrückt. Die Nachtheile sind dann nochgrößer für das allgemeine Wohl, denn sehr selten kommt der Fall vor,daß dergleichen Konzessionen mit irgend einem andern Zwecke als demdes höchst möglichen Privat-Vortheils benutzt werden.
tz. 82.
Den im vorigen §. aufgestellten Grundsatz will ich nicht bis zuder Ausdehnung verstanden wissen, daß unbedingt die Unternehmerden Vorzug erhalten sollen, welche die vortheilhaftesten Bedingungenanbieten. Es erscheint vielmehr nothwendig, noch den Grundsatzhinzuzufügen:
39. Bei Ertheilung der Konzcssion muß auf die Solidität derAktionäre, die Moralität und Fähigkeit der ander Spitze der Ge-sellschaft stehenden Personen und auf die besten innern Verwaltungs-einrichtungen der Gesellschaft Rücksicht genommen werden.
Man wende das oben angeführte Beispiel eines Kasernen-Bauesnicht gegen diesen Grundsatz an. Auch der Kriegs - Minister wird, —um bei dem nämlichen Beispiele stehen zu bleiben, — dem Unter-nehmer, welcher seine Unfähigkeit, seinen Leichtsinn, seinen Man-gel an den gehörigen Mitteln zur Ausführung schon bei andern Ge-legenheiten deutlich gezeigt hat, den Bau der Kaserne selbst dannnicht übertragen, wenn auch der dafür geforderte Preis weit unterder Forderung des soliden, einsichtsvollen und rechtlichen Konkur-renten stände, es sei denn, daß jener Unternehmer eine unge-wöhnlich starke, etwa dem Betrage der Baukosten gleiche Kautionleistete.
tz. 83.
Um aus der Konkurrenz mehrcr Gesellschaften für die Kon-zesstonirung Einer Bahn den größten Nutzen für die Erlangungniedriger Transport-Preise zu ziehen, ist nöthig zu bestimmen,