Druckschrift 
Die Eisenbahnen und deren Aktionäre in ihrem Verhältniß zum Staat
Entstehung
Seite
75
Einzelbild herunterladen
 

75

Sechzehntes Kapitel.

Bon der Konkurrenz.§. LI.

38. Die Staatsregierung ertheile eine Konzession, oder auchdie Zusage einer Konzession, nicht eher, als bis die Bedingungen derKonzession, insbesondere auch die Nichtungslinie, festgestellt sind;bis dahin erhalte sie die Konkurrenz frei, damit die für das öffentli-che Wohl vortheilhaftesten Bedingungen erreicht werden.

Die Nichtbeachtung dieses Grundsatzes muß häusig die nachthei-ligstcn Folgen haben. Weßhalb überhaupt bei Eisenbahnen diesenGrundsatz, der doch sonst, wo der Staat öffentliche Anlagen durchPrivat-Unternehmer ausführen laßt, überall befolgt wird, nicht an-wenden ? Eine genügende Antwort auf diese Frage habe ich noch nie ge-hört. Wenn ein Kriegs-Minister eine Kaserne durch Privat-Un-ternehmer bauen läßt, so beginnt er nicht dam:':, einem Unterneh-mer den Bescheid zu geben: der Unternehmer ZV. N. soll die Kasernebauen und zu dem Ende einen besonderen Plan vorlegen, umnachher über diesen und über alle Bedingungen sich zu verständigen.Der Kriegs - Minister wird vielmehr entweder Plan und Bedingun-gen vorlegen und dann dem Unternehmer, der den wohlfeilsten Preisfordert, den Zuschlag crtheilen; oder er wird im Allgemeinen dieGröße und die besonder:: Zwecke der Kaserne angeben und demjeni-gen Unternehmer, welcher den besten Plan liefert und die vortheil-haftesten Bedingungen stellt, den Borzug geben. Nun ist eineEisenbahn doch unbczwcifelt von unendlich größrer Einwirkung auföffentliches Wohl als eine Kaserne; ist der Plan derselben mangel-haft , oder kostet sie etwas mehr, als nöthig gewesen wäre, so be-steht der ganze Schade für den Staat darin, daß einige Mann weni-ger kasernirt werden können, und daß der Staat einige tausend Tha-ler mehr ausgibt, als wenn ein besserer Plan ausgeführt, und dieAusführung zu einen: niedriger:: Preise bedungen worden wäre.Bei einer Eisenbahn dagegen wirken der mangelhafte Plan und dieunvortheilhaftcn Bedingungen auf Bertheuerung der Transport-Preisefür ewige oder doch sehr lange Zeit. Welches große Opfer derStaat auf diese Weise bringt, und welche Last er dadurch sich aufer-legt, dieß bedarf hier keiner weiter:: Erörterung.