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Sechzehntes Kapitel.
Bon der Konkurrenz.§. LI.
38. Die Staatsregierung ertheile eine Konzession, oder auchdie Zusage einer Konzession, nicht eher, als bis die Bedingungen derKonzession, insbesondere auch die Nichtungslinie, festgestellt sind;bis dahin erhalte sie die Konkurrenz frei, damit die für das öffentli-che Wohl vortheilhaftesten Bedingungen erreicht werden.
Die Nichtbeachtung dieses Grundsatzes muß häusig die nachthei-ligstcn Folgen haben. Weßhalb überhaupt bei Eisenbahnen diesenGrundsatz, der doch sonst, wo der Staat öffentliche Anlagen durchPrivat-Unternehmer ausführen laßt, überall befolgt wird, nicht an-wenden ? Eine genügende Antwort auf diese Frage habe ich noch nie ge-hört. Wenn ein Kriegs-Minister eine Kaserne durch Privat-Un-ternehmer bauen läßt, so beginnt er nicht dam:':, einem Unterneh-mer den Bescheid zu geben: der Unternehmer ZV. N. soll die Kasernebauen und zu dem Ende einen besonderen Plan vorlegen, umnachher über diesen und über alle Bedingungen sich zu verständigen.Der Kriegs - Minister wird vielmehr entweder Plan und Bedingun-gen vorlegen und dann dem Unternehmer, der den wohlfeilsten Preisfordert, den Zuschlag crtheilen; oder er wird im Allgemeinen dieGröße und die besonder:: Zwecke der Kaserne angeben und demjeni-gen Unternehmer, welcher den besten Plan liefert und die vortheil-haftesten Bedingungen stellt, den Borzug geben. Nun ist eineEisenbahn doch unbczwcifelt von unendlich größrer Einwirkung auföffentliches Wohl als eine Kaserne; ist der Plan derselben mangel-haft , oder kostet sie etwas mehr, als nöthig gewesen wäre, so be-steht der ganze Schade für den Staat darin, daß einige Mann weni-ger kasernirt werden können, und daß der Staat einige tausend Tha-ler mehr ausgibt, als wenn ein besserer Plan ausgeführt, und dieAusführung zu einen: niedriger:: Preise bedungen worden wäre.Bei einer Eisenbahn dagegen wirken der mangelhafte Plan und dieunvortheilhaftcn Bedingungen auf Bertheuerung der Transport-Preisefür ewige oder doch sehr lange Zeit. Welches große Opfer derStaat auf diese Weise bringt, und welche Last er dadurch sich aufer-legt, dieß bedarf hier keiner weiter:: Erörterung.