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Die Eisenbahnen und deren Aktionäre in ihrem Verhältniß zum Staat
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werden. Es könnte sonst die gesellschaftliche Verwaltung aus lo-kalem oder persönlichem Interesse den Transport-Preis irgend ei-nes bcsondern Gegenstandes unverhältnißmäßig hoch bestimmen.Daher die folgenden Grundsatze.

27. Die Gesellschaft setzt, vorbehaltlich der im §. 79. enthalte-nen Bestimmungen, die Transport-Preise für Personen und Gü-ter fest, und zwar für jene nach der Schnelligkeit des Transports,der Bequemlichkeit und Eleganz der Wagen. Die Transport-Preise der Güter werden nach wenigstens vier, höchstens sieben Klas-sen bestimmt. Der Transport-Preis der verschiedenen Klassenwird nach der Gefährlichkeit des Transports, dem Volumen derGüter, auch unter Berücksichtigung des größten Nutzens für die Lan-des-Kultur und die innere Gewerbsamkeit graduirt.

28. Die Festsetzung erfolgt von drei zu drei Jahren. DreiMonate vor der Festsetzung macht die Gesellschaft die Klassen unddie Preise, so wie sie solche zu bestimmen beabsichtigt, bekannt.Reklamationen darüber, daß ein Gegenstand nicht in die seiner Na-tur nach gehörige Klasse gesetzt sei, sind wahrend vier Wochen zu-lässig und werden bei der Gesellschaft und der kompetenten Regie-rungsbehörde angebracht. Diese Regierungsbehörde entscheidetdarüber, nachdem sie die Bemerkungen der Gesellschaft, nach Gutbe-sindcn auch die Meinung von Sachverstandigen, gehört hat. DenReklamanten wie der Gesellschaft steht innerhalb acht Tagen nach em-pfangener Bescheidung der Rekurs an die Eisenbahn-Kommis-sion frei.

29. Innerhalb der drei Jahre, für welche die Transport-Preisefestgesetzt sind, darf die Gesellschaft für alle Klassen von Gütern je-derzeit eine gleichmäßige Verminderung jener Preise eintreten lassen,jedoch vor Ablauf der bezeichneten Frist dieselben nicht wieder erhö-hen. Eine Verminderung des Transport-Preises einzelner Klas-sen findet innerhalb dieser Zeitfrist nur dann statt, wenn die fürdie Festsetzung der Transport - Preise für alle Klassen vorgeschriebenenFormalitäten erfüllt werden.

Z. 79.

Es ist jedoch zweckmäßig, die Befugniß der Gesellschaft zurselbstständigen Festsetzung der Transport - Preise für gewisse Gegen-stände zu beschränken, bei welchen der niedrigste Transport-Preis