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Die Eisenbahnen und deren Aktionäre in ihrem Verhältniß zum Staat
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den weniger einträglichen zu decken, als wenn die Privat-Unternch-mer die Überschüsse erhalten und dem Staat überlassen, die we-nig einträglichen und dennoch notwendigen Eisenbahnen anzulegen.

Also baue der Staat die Eisenbahnen.

tz. 48.

Werden die Eisenbahnen durch Privat-Unternehmung gebaut,dann treten die Privat-Jnteressen, manchmal tief verborgen imHintergrunde, sehr häufig in Kollision mit dem allgemeinenWohl, und bemühen sich, zuweilen mit Erfolg, nachtheilige Be-stimmungen über die Richtung der Bahn und andre Konzessions-Bedingungen selbstsüchtig durchzusetzen. Einwirkungen dieser Artzum Nachtheil des allgemeinen Nutzens haben weit weniger Aussichtauf Erfolg, wenn der Staat baut. Möge er es daher thun.

Z. 49.

Die Eisenbahnen fast ohne Ausnahme können ohne -Personenver-kehr nicht bestehen; wenigstens muß dieser das Mittel sein, um denGüter-Transport zu sehr niedrigem Preise besorgen zu können. InDeutschland ist aber die Post allgemein auf den schnellen Personen-Transport angewiesen, und es entsteht also zwischen den Interessender Post und den allgemeinen Interessen, welche letztere den wohl-feilsten Eisenbahn-Transport erheischen, eine Kollision. Diese wirdam einfachsten beseitigt, wenn der Staat die Eisenbahnen baut.Er unterlasse es daher nicht.

§. 60.

Die Kanäle und größten Kunststraßen sind Eigenthum desStaates; um so mehr sollen auch Eisenbahnen es sein, denn siegreifen noch weit tiefer und wirksamer, als jene Kommunikations-Mittel , in das Staatenleben ein.

Wie theuer es den Staaten zu stehen kommen kann, wenn sie diewichtigsten Verkehrsmittel in privilegirte Privat-Hände legen, hatdas Haus Thum und Taxis gezeigt. Welche Regierung hat, alsanfänglich diesem Hause Privilegien für die Postverwaltung crtheiltwurden, wohl sich vorgestellt, daß dadurch einstens den Staatenbeträchtliche Nachtheile und Entschädigungspflichten von Millionenerwachsen könnten! Warum unfern Nachkommen, selbst schon den