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Denkschrift über die Anlage einer Eisenbahn zwischen Düsseldorf und Elberfeld : mit Beifügung des veränderten Entwurfs des Status und anderer Actenstücke, so wie des Gutachtens des Civil-Ingenieuers Rob. Stephenson in London und mit einer Situations-Karte
Entstehung
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III
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den von Seiten des Post-Departements vorznlcgenden Be-dingungen znm Grunde liegt.

Diese Absicht besteht darin:

Die gesetzlich bestehenden Rechte der Post aufrechtzu erhalten,

Die Ausführung der Zwecke des Post-

Instituts sicher zu stellen, undDe n Status lzno des Finanz-Ertrages derPost möglichst zu conscrviren.

Die Herren Unternehmer werden die Richtigkeit und.Notwendigkeit dieser Haupt-Gesichtspunkte, welche dasPost-Departement den Eisenbahuuuternehmeru gegenüher zusoutenireu hat, anerkennen, darin aber auch zugleich eineBürgschaft finden, daß die Post weit entfernt ist, mehrerreichen zu wollen, als sie bereits effectiv besitzt.

Es ist wohl vornehmlich der Entschädignngpnnkt, derden Herren Unternehmern Besorgniß erregt haben mag.

Hoffentlich werden Selbige vollständig zufrieden ge-stellt werden, wenn sie sich von den Prinzipien naherunterrichtet haben, die dabei befolgt werden sollen.

Die Grundlage der gegenseitigen Vereinbarung beruhetin den, von dem Königlichen Staats - Ministerio festge-setzten, und von Sr. Majestät dem Könige genehmigtenallgemeinen Concessions - Bedingungen; dieselben lautenwörtlich wie folgt:

Die vorstehenden Bestimmungen finden im Verhält-nisse zur Postverwaltung nicht Anwendung, es ist vielmehrdas Verhältnis; zu derselben in jedem einzelnen Falle nachfolgenden Grundsätzen besonders zu regnlircn:

t. Die Postverwaltnng wird ihre Vorrechte denUnternehmern für eine verhältnißmäßige Entschädigung inso weit abtreten, als der Betrieb der Eisenbahnen ansPrivatrechnnng es unumgänglich erheischt.

2. Sie wird sich jedenfalls die Berechtigung vorbe-halten, die Eisenbahn zur Beförderung von Posten zubenutzen. Geschieht dies durch die Betriebsmittel derUnternehmer, so wird sich die Postverwaltnng mit diesenüber eine kontraktlich dafür zu gewährende Entschädigungverständigen.

I. Für den Fall, daß die Post die Eisenbahn füreigene Rechnung benutzt, hat sie dafür daS allgemeinfestgesetzte Vahngcld an die Unternehmer der Bahn zuentrichten, dagegen aber auch gleiche Berechtigung wiejeder andere Concnrrent.

Demgemäß ist mit der Post-Verwaltung von jederGesellschaft, vor Ertheilung der Cvncession, eine besondereVereinbarung zu treffen."

Die Feststellung der Entschädigung der Post ist aufdie Prinzipien der Gegenseitigkeit basirt. Der Zweck istdarauf gerichtet, den unzweifelhaft nachzuweisenden Effec-

tiv - Verlust der Post, mrtcr Zugrundelegung des Ertragesden der Status quo des letzten Jahres vor Einrichtungder Eisenbahn nachweiset, mit Ausschluß der wahrscheinlichenkünftigen Steigerung dieses Ertrages, festzustellen. Zu-gleich wird dadurch der Gesellschaft das Mittel dargeboten,durch Mitwirken für die Zwecke der Post, diesen Verlustund resp. die Entschädigung in dem Maaße zu vermindern,wie diese Mitwirkung sich vermehrt.

Folgende Auseinandersetzung wird dieses näher darthun:Es muß zuvörderst wiederholt bemerkt werden, daßes sich nur darum handeln kann, der Post den möglichstgenau anszumittelndcn wirklichen Verlust zu ersetzen,Denn daß die Post (oder der Staat) den Eisenbahnnn-ternehmcrn mit irgend einem Theile der gegenwärtigenPost - (Staats-) Revenüen ein namhaftes Opfer nicht zubringen habe, werden die Unternehmer sich selbst sagen.Jede Ausgabe, welche die Post für Erfüllung der ihrobliegenden Zwecke, an die Eisenbahn-Unternehmer zumachen haben würde, kann also nur den Verlust derselbenvermehren.

Für jetzt und so lange die Eisenbahn nicht existirt,kann der wirkliche Verlust der Post, nur sehr ungewißnach wahrscheinlichen Voraussetzungen berechnet werden.

Um der Sache möglichst nahe zu treten, möge hierder Calcnl nach folgenden Wechsclfällen zur Erläuterungdienen.

Angenommen

I. Fall. «. Die Post verliert alle Passagiere, die bishermit den Posten nur zwischen Düsseldorf und Elberfeldund nicht weiter reisen. Reisende dieser Art werdennach dem technischen Ausdrucke der PostLocal-Reisende"genannt.

ö. Bei den Fahr- und Schnellposten werden dreiViertel der von Düsseldorf und weiterher nach Elberfeldund über Elberfeld weitergehenden und der von Elberfeldund weiterher nach Düsseldorf und über Düsseldorf wei-tergehenden Reisenden die Eisenbahn benutzen.

c. Die Fahrten der Lohnfnhrtcute zwischen Düssel-dorf und Elberfeld werden ganz aufhören.

ck. Von den Ertraposten wird die Hälfte zurEisenbahn übergehen

e. Das Porto für nicht Postzwangspflichtige, vonDüsseldorf nach Elberfeld und zurück zu versendendePakete wird verloren gehen.

Die Unternehmer werden die für etwa weiter-hcrkommende und weitergehende Personen und Postgüterbeizubehaltenden Posten zwischen Düsseldorf und Elberfeldauf der Eisenbahn uncntgeldlich befördern.,

II. Fall. Sämmtliche Voraussetzungen bleiben dieselben,nur all b tritt statt drei Viertel mw die Hälfte des