II
welche Postanlagcn bleiben, welche aufhören und welcheneu einzurichten sind.
Ferner ist folgendes zu bemerken:
Ein löblicher Verwaltungsrath nimmt in dem gedach-ten Schreiben aä 2 an, daß jahrlich 20,000 Perjonennach Maßgabe der jetzigen Postfrequenz, der Chausseegeld-Einnahme und anderer Nachrichten, die Bahn benutzenwerden, und daß bei dieser Zahl eine Vermehrung sicheinstellen wird.
Bei Berechnung des Verlustes der Post an Personcn-geld, ist wnnschenswerth, genauer zu wissen, von welchemTheile der Reisenden, die von Düsseldorf über Elberfeldweiter gehen, und die von Elberfeld über Düsseldorfweiter gehen, die Unternehmer annehmen, daß derselbesich der Eisenbahn bedienen und resp. der Post verbleibenwird.
Die Unternehmer der Berlin-Potsdamer Bahn habenangenommen, daß von den Lokalschnellpostcn alle Passagierezur Eisenbahn übergehen werden, von den weitergehendenund weiterkommenden Fahr- und Schnellposten, aber nuretwa drei Vierthcile, und von den Ertrapostcn die Hälfte.
Diese Annahme dürfte auch bei der Düsscldorf-Elber-felder Bahn der Wahrheit am nächsten kommen.
Eine ungefähre Angabe der Zahl der Personen, welchedie Unternehmer als Minimum für das Bestehen der Bahnannehmen, würde in so fern erwünscht sein, als in Bezugauf die Abgabe von der Personen-Beförderung für Lohn —auf welche Abgabe die Post Verzicht leisten wird — einungefährer Ueberschlag gemacht werden könnte.
Wenn ein löblicher Verwaltnngsrath n«1 3 der Ansichtist, daß die Frachttarife von der Entschädigung abhängigsind, welche an die Postverwaltung zuzahlen ist, so istdieses zwar möglich, aber nicht wahrscheinlich, da es imInteresse der Unternehmer liegt, die Frachtpreise so hochzu stellen, als es die Concnrrenz, das vom Staate vor-geschriebene Maximum des Reinertrags von 10 Procent,und sonstige Umstände irgend gestatten, um den größt-möglichsten Gewinn von dem Unternehmen zu ziehen. EinBestreben, welches in der Natur der Sache liegt und nichtzu tadeln ist. Die Verminderung der Ausgabe» der Ge-sellschaft wird daher zunächst eine Erhöhung des Gewinnesder Gesellschaft, nicht aber unmittelbar und nothwendigeine Herabsetzung der Frachtpreise herbeiführen.
Die Bemerkung gst 4, daß der entworfene Passagier-und Güter-Tarif ans die Berechnung der Postentschädignngkeinerlei Einfluß üben ckönne, ist nicht richtig. DieserEinfluß findet in so fern allerdings Statt, als die Per-sonengeldsätze bei den etwa bleibenden Postanlagen derRoute, mit Rücksicht auf diejenigen der Eisenbahn, ander-weit regulirt werden müssen.
Was die Bemerkung ad S betrifft, daß bei der Ent-schädigungsberechnung die Steigerung mit zu berücksichtigensei, welche bei den Posteinnahmen an dem Anfangs- undEndpunkte der Bahn hervorgehen werde, so ist darauf zuerwiedern, daß, abgesehen von der gänzlichen Ungewißheiteines solchen Ergebnisses, ein derartiger Anspruch nichteingeräumt werden kann, weil die Unternehmer sonst mitdemselben Rechte, mit welchem sie hier die, durch denEisenbahnverkehr etwa außerhalb der Bahnstrecke vermehr-ten Postrevcnüen sich zu gut rechnen wollen, auch ausdie Vermehrung der Revenüen anderer Verwaltungszweigedes Staats würden Anspruch machen können, die durchden Eisenbahnverkehr etwa eintreten möchten. Demnächstkommt aber in Betracht, daß den Unternehmern nur derErtrag in Gcgcnrechming gebracht wird, der vor Ent-stehung der Eisenbahn wirklich aufgekommen ist, und derPost auf alle muthmaßliche Vermehrung dieses Ertrages,die, abgesehen von der Eisenbahn-Anlage, nnbezweifelteintreten würde, entgehet.
Endlich liegt es auch auf der Hand, daß wenn solchegänzlich unhaltbare Elemente mit in die gegenseitige Be-rechnung aufgenommen werden sollten, eine Vereinigungnie zu Staüde kommen könnte.
Von Beförderung der Vricfbcutcl, deren nä b gedachtwird, kann die Post für den allerwichtigstcn Theil ihresDienstes, nämlich für die Beförderung der weitergehendenund weiterherkommendcn Französischen, Belgischen undEnglischen Korrespondenz nach Elberfeld und der Umge-gend wenig oder gar keinen Gebrauch machen, da dieseBriefbeförderung auf den Stationen Düsseldorf und Elber-feld, Abends spät und Nachts Statt findet, wo keineFahrten ans der Eisenbahn gemacht werden, und eineAenderung der Abgangszeit der Posten weder in Düsseldorfnoch in Elberfeld, thunlich ist. Der Gebrauch, den diePost daher für ihre Zwecke von der Eisenbahn wird machenkönnen, wird sich darauf beschränken, die zwischen Düssel-dorf und Elberfeld zum Anschlüsse an die über beide Ortehinausgehenden und resx. weiter herkommenden Fahrposten,und vielleicht einmal täglich die Berlin-Aachener Schnellpostzu befördern.
Ein löblicher Verwaltungsrath wird sich hierausüberzeugen, daß die Verhältnisse der Post, zu denen derprvjectirten Anlage sich bei Weitem ungünstiger stellen, alses bei der Berlin-Potsdamer Eijenbahn der Fall ist.
Um demnächst einen löblichen Verwaltungsrath inden Stand zu setzen, das Prinzip richtig zu würdigen,nach welchem die Postvcrwaltung bei Ermittelung derEntschädigung verfährt, wird solches nachstehend mitgetheilt.
Es ist zuvorderst nothwendig Einen löblichen Ver-waltungsrath mit der Ansicht bekannt zu machen, welche