vom Licentmeister Blomendal darüber geführten Rechnungen (§. 76.) jetzt nurso viel gäben, als sie selbsten wollten, und, wenn er solches nicht annähme,sie e-s bey den Staatischen Zollbedienten hinterlegten, und davon zögen, denZandzoll aber gar nicht bezahlten.
Theils geschah es auch (besage Paär. 507.) daß niederländische Schissleutemit ihren Nachten, Schütten und anderen Schissen den Rhein hinauf bis Urdingenfuhren, Und die darinn geladenen holländischen Waaren, ohne die Chur-Cöllni-schen Zoll-und Licent-Gebühren zu erstatten, verkauften; vielmehr etliche garmit ihren Beutel-Achen Urdingen vorbey bis Witlar und Kaiserswerth fuhren, und,wenn sie daselbst kurze Zeit gelegen, ihre Waaren der Ende veräussrten, odersuch auf Karren oder Wagen nach Düsseldorf, Cölln, Frankfurt u.s.w. verführtem
F. 82»
hümn? der" ^e- ^lese letztere ostenbare Defraudation des Chur-Cöll'nischen Liccntes zu verhüten,^ der Churfürst Maximilian Henrich genöthiget, unterm igten Nov. 1657.dinge» cchcben. ' die czuzäranZ. sc>7- befindliche Verfügung ergehen zu lassen, daß alle zu Urdingen1657. anlangende niederländische Schisser nicht eher ausladen oder losen sollten, sie habendann vorher die Zoll - undLicent-Gebühren abgestattet. Und daftrn einige Schiss-leute die Gebühr abzustatten sich weigern würden, sollte man sie mit den Schissungenbey der Seite des Rheins nach Urdingen anzwingm und daselbst anhalten , bissie von den Churfürstlichen Kaiserswerthischen Zoll - und Licent-Veamten Scheinvorgebracht; zu welchem Ende besage gusärznA. 508. zugleich von der BesatzungZu Kaiserswerth ein Unterosscier.und sechs Mann nach Urdingen commandirtwurden.
Ein auch deswegen merkwürdiges Beyspiel, um zu zeigen, wie man von je hexdie Churfürstliche Licent-Gerechtsame nach Beschaffenheit der Umstände an jedenandern Ort verlegen können!
§- 8z.
da^Cöiwlschc^ Nachdem endlich am 6ten Jun. 1672. Rheinberg von den Franzosen erobert,Oaupt^ lUcciik- und also der bisherigen holländischen Besatzung entlediget und anChur-Cölln resti-sc>-sperrt) ^'j'cd^ch worden (g), so blieb zwar die Cöllnische Ll'cent-Erhebung, wie es nuniuehrosuchte«, Neben-schon seit vielen Jahren gewesen war, ferner zu Kaiserswerth; und zwar so, daß^hembcrg.^ von dieser Zeit, wie die beygebrachten Proben vom Jahre 167Z. zeigen,
1672. wieder Licent und Zoll von ganz verschiedenen Personen und auf ganz unterschie-dene Art berechnet wurden. Jedoch von denen Schissen, die unter Kaiserswerthgeladen, oder auch Kaiserswerth, ohne daselbst den Licent abzutragen, vorbeyge-fahren waren, fieng man nun wieder an, zu Rheinberg den Licent zu erheben:wovon noch einige besondere Umstände aus denen in den Acten befindlichen Ur-kunden bemerkt zu werden verdienen.
(2) Geschichte der Niederlande rom. 6. x. 126°
8. 84,
v iecnkiiieistcr ^2 ^on dem zu Rheinberg bestellten Chur-Cölliüschen Licentmeister, Anton vonÄÄn- ^swendorf (§. 81.), ward besage (ZuaRsnZ. 505. schon an; s. Nov. 1672.sirsircrkhcl-; berichtet:
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