Druckschrift 
2 (1819)
Entstehung
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was Richtigkeit und Helligkeit in Gedanken, VerbindungenUebcrgängcn und in sprachlichem und metrischem Ausdruckeanbctrift, zu ästhetischer Pflicht und zum Genuß-Bedürfnissegeworden war; und wenn Männer, wie Götz, Kleistund selbst Lessing die Sicherheit seines Urthcils unddie Angemessenheit seines kritischen Verfahrens ehrten undmit Umstalrung eigener Werke anerkannten, so konntenBcdcnklichkciten und mistrauische Zurückhaltung bey ihmselbst kaum aufkommen; vielmehr mußte er in dem Glaubenfortschreitend bestärkt werden, daß Wegräumung des ihmAnstößigen und Missäliigeu in Dichtwerken älterer unsneuerer Zeit unzwcydcutig verdienstlich scy, weil dadurchdie vaterländische Kunstlitteratur dem Ideale des Schönennäher gebracht und der ungetrübte Genuß der Lescwcltgefördert und erhöht werde. Es war kein Vorurtheil, daßunsere altere Dichter aus der Schlcsichen Schule solcherNachhülfe bedurften; und daß ihre Arbeiten durch N a Ni-le r's Umänderungen oft und viel gewonnen haben, wirdkaum zu bezweifeln scyn; so wenig dasselbe in Ansehungneuerer Werke geleugnet worden ist. Auch läßt sich dasRecht des Kunstrichters, an Kunstwerken zu bessern, zu fei-len und sie in gewisser Art zu vollenden, nicht bestreiten;nur darf, was in dieser Absicht gcschichct, für nichts ande-res gelten wollen, als für Verfahren des Kunstrichrers.Kein Vorwurf würde laut werden, wenn die Verbesserungs-vorschläge unter den ursprünglichen Text gesetzt wordenwaren; aber willkührliche Verdrängung des geschichtlichVorhandenen verdienet immer Misbilligung und wiro mildgenug als Ucberschrcituug der Befugnisse eines Kunstrich-ters bezeichnet; daher auch die Bitterkeit, womit Licht-wer dic Umgiessung seiner Fabeln (1761) rügte, rechtmä-ßig war. Nur da kann kein Unwille über Verletzung der