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tigem Dünkel, suchten den Alleinbesitz geistiger Bildungund allein rechtskräftige Ansprüche ans Vcrstandes-Mün-digkeit zu behaupten und wähnten nur rohe Gemeinheitund Uugelehrigkeit wahrzunehmen an der Menge, diezum blinden Gehorsam im Staube, zur Abhängigkeitvon den Gebildeten bestimmt sey nach weisen Naturge-setzen. Auch abgesehen von sittlicher Zurechnung fällt dieschwerste Verschuldung ans den Gelehrten-Stand; er hatdas Volk verstoßen und ist von ihm verstoßen worden.Kaum verblieben dem Volke seine wundersame Märchen,seine Heldensagengeschichten in Trümmern, seine derbeSchwanke neben Gesangbuch und hie und da Bibel. Nurdie auserwähltc Schaar der Glücklichen und Vornehmenschien Würdigkeit zu haben für Kunstleben in Spracheund Schrift.
Gottlob daß diese nächtliche Schmutz - Stelle inunserer Geschichte überlebt ist. Wiedergebohren hat sicherwiesen die Kraft des Volks, und mit ihr das Gefühlseines Wcrthes und Vermögens, seine Vaterlandsliebe,die Herrlichkeit seines Glaubens und seine sittliche Tüch-tigkeit. Die Hoheit der Volksbestimmung wird erkannt;des Volkes Rechte werden geltend gemacht; auch reifereBildung des Geistes, Genußfrenden des Gcmüthes sollenund können ihm nicht vorenthalten werden; das Volkerstrebet und verdient sie; und ein großer Theil der so-genannten vornehmen Welt bedarf derselben gerade so,wie sie dem Volke gebühren. Wohl gilt es demnach alsallgemcinwichtige Angelegenheit für vaterländisch Ge-sinnte, daß Genuß der Kunstdenkmäler unserer Vorzeitund schriftstellerische Lhätigkcit mit Volksbildung in Ein-klang kommen. Es würde Beschränktheit der Einsichtoder Schlaffheit des Willens verrathen, wenn damit