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Die Birnbciumer Unrugs.
3. Kogtslaus, getauft LS. 1. 92, von demnur zu erwähnen ist, daß er für den Vater von1722 an Vizeamtshauptmann von Gbornik warund 1740 in Warschau als Kammerjunker starb.
4. Georg, getauft 5. 4. 93, -st 24 4. 96.
5. Gonttanlin, getauft 14. 5. 97, der alsWirklicher Geheimer Etatsrat, Gberjägermeistcrder Nehrung, Reichsgraf zu Danzig 8. 4. 1763 st-.
6. Mlladlslaus, getauft 5. 8. 98, Gbstltnt.auf Mitteninne.
7. Sigmund, getauft 27. 9. 1700, der alsAmtshauptmann oder Landrat von Gbornik 1736in einer Urkunde heißt: i-sximiiiis Z. R. N.yuatsrH maxister, von seinem Danziger BruderKonstantin 23. 7. 1736 Vollmacht für dieheimischen Angelegenheiten^) erhielt und 19. 7.1739 seine Witwe iszelene /lkarjanne Lestwitzkinderlos hinterließ. Wir haben also nur noch1., 2., 4. und 5. näher zu betrachten.
Gbriltok, geb. 29. 10. 1689, war 1708—09in Frankfurt a. G.^) immatrikuliert, machte Reisenund nahm dann polnisch-sächsische Kriegsdienste,wo er 1726 als Gbstltnt., seit 10. 9. 29 Gbersturkundlich erwähnt wird und dann in Dresdenbleibt. 1720 stand er in Adorf, 1722 in Dresden,1724 in Leipzig. Die Chronik läßt ihn Janitscharen-Gbersts!) werden zufolge Verwechslung mit einemanderen U.; jedenfalls war er Generaladjutantbei Feldmarschall Flemming und nach dessen Todebeim Könige selbst, bekam ein Infanterieregimentin Dresden selbst und stieg von da ans auf. Grwurde 26. 6. 37 General-Major und KriegsratsVizepräsident, 26. 9. 66 Präsident des GeheimenKriegsrats. 1726 hatte er als Haupterbe dieHerrschaft Birnbaum übernommen. Bei denErbregelungen mit den zahlreichen verwandtenist er stets bis 1728 Gbstltnt. genannt. Dieseweitläufigen Erbregelungen scheinen in ihm denverhängnisvollen Vorsatz gereift zu haben, seinenErben den Besitz frei von allen verwandtschaftlichenMitrechten zu hinterlassen. Gerade diese warenaber nach überkommenem Slachta-Erbrecht daseinzige und wirksame Mittel, den Besitz derFamilie zu erhalten. Christof hat bei Lebzeitenalle verwandtenrechte ausgekauft und von 1743au etwa 130000 st. darauf verwendet, die beiden Einzelnen doch zerrannen. Aber seinemHauxterben fehlten nachher die Mittel, darumging 1790 der Besitz für die Familie ganz ver-loren, 7 Jahr vor Ablauf einer 200jährigenBesitzzeit.
Als 1732 König Fridrich August starb undder polnische Thronstrcit anhob, trat Cbristosnachdrücklich aus die sächsische Leite. Wohl zumDank hierfür verlieh ihm August III. 11. 10. 1732mehrere Besitzungen^) im Gsten, so Buchwald(Kreis Elbing), Grünau (Kreis Marienburg),Brzozowko (Kreis Kulm), Kommerau, Nendorfund Telkwitz (Kreis Stuhm). Der BruderConstantin in Danzig regelte und verwaltetealles in Vollmacht Christofs und verkaufte so
q A. Posen Grod. Urld.
Danziger Schöffendüchcr.') sZriedlr. Univ. Matr.St. A. Danzig.
2. 6. 1736 alle diese Güter bis auf Grünau anJoh. Grombczewski (Gramsch).
1736 im Mai entließ der König eine Reihevon Mitgliedern seines Kriegsrats und setztedafürH allein Christof, zugleich als Vizepräsidentdieses Rats ein, neben Präsident Kiesewetter,Geheimer Rat Pauli und Arnett. Mai 1740erhielt Christof auch den Titel Geheimer Kriegsratmit Patentrang vom 16. 8. 1721; dann wurdeer 20. 2. 46 Gen.-ktnt., 22. 7. 47 General derInfanterie und Kommandant der Neustadt mitBeibehaltung der Präsidentcnstellung.
Inzwischen hatte der sächs. König für dieBeweibung Christofs gesorgt, indem er ihmdie Hofdame der Kurprinzeß Maria Josefa:zfrnnzlska Gräfin Kokorzowa (aus Mährengebürtig) zuführte. Nach Nedopil Adelsproben(Auszug aus Kgl. poln. Kurs. Hof- u. Staats-kalendern) hieß sie Frz. Gräfin Kokorzowe c-Kokorzowa. Im Schlosse Moritzburg wurdein Anwesenheit des ganzen Hofes die Verbindunggefeiert, am 20. 8. 1737 nach-) einer Guelle, nachdem Diarium^) viennense jedoch am 17. 8. 1737.Die einzige Tochter ans dieser Verbindung Julilegb. 1738 st 1 I. alt. Als weiteren Gnaden-beweis verlieh der König als Reichsvikar 13. 9.1746 an Lbriltok und seinen Bruder Tonltanllndie erbliche Reichsgrafenwürde. Das Griginal-Pergamentdiplom ist als Antiquität erstanden,dem Familienverbande der U.s als Geschenk zu-gewendet und wird dort ausbewahrt. Die Diplom-stoskel, die Verleihung erfolge mit dem Titul,Prädikat und Ehrenwort „Hoch und Wohlgeboren"und wer dies versage, schulde „200 Mark löthigenGeldes als Poen", wird für die damit Be-liehenen wohl keinen allzu hohen Wert gehabthaben. Für uns ist wichtiger, daß der Grafen-brief sagt, Christof habe seit 36 Jahren vonJugend auf unermüdet tapfre Kriegsdienste ge-leistet und dabei in den in Brabant, Pommern,Polen und Böhmen vorgefallenen Kampagnenund Belagerungen mitgewirkt und Constantinsei seit 30 Jahren treuer Kammerherr gewesen,nun Gencralkommissar bei der Stadt Danzig
Verwirrung scheint es indes angerichtet zuhaben, daß, um die Gleichberechtigung mit denReichsgrafengeschlechtern der Vorzeit festzulegen,die Formel gebraucht wurde: „also und nichtminder, als ob sie von ihren vier Ahnen väter-und mütterlichen Geschlechts zu beiden Seitenalte rechtgeborne Reichsgrafen und Gräfinnenwären." Anscheinend in der Meinung, daß dieGrafenwürde sich auch über 4 Geschlechter seit-wärts erstrecke, ist später dieser Grafentitel nebstWappen von einem Großneffen Christofs weiter-geführt, dessen männliche Nachkommen jedochausgestorben sind.
Das an Christos verliehene recht verwickelteGrasenwappen beweist, daß er kein „Spiel-verderber gewesen, denn andre Bedeutung kannder hineingeflickte Würfel mit „6 Augen kaumhaben, als eine Anspielung. Übrigens waren
2) Geneal. histor. Nachr. Bd. VI. II u. a. m.
") Genealog. ArchivaiiuS Bd. VI.
Landcsarchiv Prag.