46
Mit dem Ende dieser ersten Periode, also bald nach dem Jahre 100n. Chr., hatten die Römer nach Verzicht auf ihre weitergehenden Er-oberungspläne das ganze linksrheinische Land fest und sicher in derHand, vom rechtsrheinischen hielten sie einen schmalen Schutzstreifenim Westerwald und Taunus besetzt, nützten die fruchtbare Wetterauaus und hatten den toten Winkel zwischen Donau und Rhein in RichtungNeckar-Miimling-Linie als agri decumates, Zehntlande, dem Reiche ein-verleibt, teils zur kürzeren Verbindung der beiden Reichsgrenzen, teilsum landhungrigen Galliern und Veteranen gutes Ackerland zu verschaffen,wie es in hervorragender Weise die Wetterau und das Neckartal bot.War der Ausgangs- und Mittelpunkt jeder bürgerlichen Besiedelung undKolonisation zunächst auch das römische Kastell, so begann doch gegenEnde des 1. Jahrh. bereits eine allgemeinere Ausbreitung der bäuerlichenBevölkerung, die gelegentlich sogar zum Vortreiben der militärischenSicherungen zwang.
Wir schließen dieses Kapitel mit der Aufzählung einiger Tatsachen,welche den engen Z u s a m m e n h ang zwische n den militäri-schen M a ß r e g e 1 n und de r b ärgerliche n 0 r g a n i s a t i o nund Kolonisation beleuchten. Allerdings nehmen wir damit einigeErscheinungen der folgenden Perioden vorweg.
1. ln Köln wurde nach Abzug der Legionen unter Claudius diecolonia Claudia Ara Agrippinensium, in Xanten unter Trajan die coloniaTraiana errichtet, zwar Militärkolonien, aber doch mit bürgerlicher Selb-ständigkeit.
2. Im Zusammenhang mit der Errichtung des domitianischen Limesvom Rhein über die Höhen des Westerwalds, Taunus, Odenwalds usw.folgte auf dem linken Rheinufer eine Verlegung von Legionen und dieSchaffung der p r o v i n c i a G e r m a n i ,a S u p e r i o r und Inferiormit mehreren Gaugenieinden (civitates) an Stelle des bisherigen Heeresbe-zirks (nach Ritterling Germ. 1, S. 17 im Jahre 89) und auf dem rechtenRheinufer die Gründung zweier civitates in Wiesbaden (c. Mattia-corum) und Ladenburg (c. Ulpia S. N. =--■■■ Sueborum Nicretum).
3. ln der Wette rau wurde nach der Vorschiebung der Kohorten-kastelle unmittelbar an den Limes unter Hadrian die civitas Taune n-s i u m mit dem Vorort Heddernheim geschaffen, ebenso wie im N e c k a r-tal nach Errichtung der vorderen Linie Miltenberg—Lorch etwa 160 diecivitas A1 i s i n eil s i u m (Wimpfen) und S u m elocennensiu m(Rottenburg). Bisher standen diese Landstriche unter dem militärischenKommando der Limestruppen oder sie hatten als saltus Caesaris einekaiserliche Verwaltung (procuratores). Mit dem Recht der civitas er-hielten sie eine selbständige Gemeindeverwaltung und eigene Jurisdiktion.
4. Die Fern Straßen wurden zunächst als Heerstraßen von denTruppen angelegt, unterhalten und überwacht. Unter Septimius Severus(193—211) wurden sie allgemein den Bürgergemeinden zur Unterhaltung