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Die Holbeiner : ein Überblick über eine 700-jährige bürgerliche Familiengeschichte mit Stammbäumen
Entstehung
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H. (Hinricus oder Hans) zwischen 1258 und 1269 verstorben, erscheint.Ebenso erscheint er auch als Erbe des Fritelonen H. von Lindau,weil er auch von dessen Curtile drei Solidos abgab. Dieses CurtileH. Fritelonis lag dort, wo jener Keller auch lag (ubi est cellarium),und diese Nachbarschaft der Grundstücke spricht ebenfalls für dienahe Verwandtschaft des einstigen Kellerbesitzers Sextus mit denBesitzern des Curtile, das heißt mit Friedrich Fritelo und vordem mitH. Fritelo de Lindaugia.

Wir finden so einmal den H. Fr. de Lindaugia als Vorgängerdes Friedrich Fritelo im Curtile und sodann den minister H. vonRavensburg als Vorgänger desselben Friedrich Fritelo im Keller undin der area.

Diese beiden H. als Vorgänger des Friedrich Fritelo werdenwohl nicht zwei verschiedene H. sein, sondern eine und dieselbePerson, zumal wir S. 25 oben fanden, daß dem H., minister de R., derBeiname Fritelo gebühre. Das hätten wir uns so zu denken, daßder 1258 als Ravensburger aufgeführte H., in der Zwischenzeit, bevorer nach 1269 als verstorben erscheint, nach dem nahen Lindau ver-zogen war. Lindau hieß 1268 »Lindavia civitas« und das ganzähnliche Lindaugia unseres Kodex hoffe ich deshalb mit Lindaurichtig übersetzt zu haben. Seine Grundstücke aber nahm er nichtmit, diese blieben den Grundstücken der anderen Holbeiner benach-bart, bis sie auf diese vererbten und zwar wie vorbeschrieben: seineigenes curtile und das von Sextus ihm hinterlassene cellarium cumarea, was noch gar nicht auf seinen Namen stand, ging auf FriedrichFritelo über, ein Teil seines Gartens aber (de parte orti H. deLindaugia) auf das schlechtweg »Holbein« genannte Familienglied.Unter letzterem haben wir uns Kuno (oder besser den ältesten SohnKunos) zu denken, denn Kuno ist derjenige, der immer nur Holbein,nie Fritel, genannt wird.

Er besaß auch nach der Urkunde von 1248 mehrere Kinderund nach dem Kodex mehrere Söhne. Zu diesen muß Friedr. Fritelojun. gehört haben. Denn wenn letzterer ein Sohn von Friedr. Fritelosenior gewesen wäre, so würde im Kodex, der beide als gleich-zeitig lebend nennt, schwerlich der junge, sondern der alte als Erbedes H. Fritelonis (von Lindau und Ravensburg) und des Sextus auf-