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1510 Brand zu Ohrdruf am Sonnabend nach Kreuzerhöhung (crucisinventionis) Mittags 12 Uhr in der langen Gasse. Es folgendie Namen der Abgebrannten (89 Häuser nach einer späte-ren Zusammenzählung). Darunter Heinz Holbynn (mit ynicht ei!).
Er zinste dem Rate nach p. Job: »3 solidos von sein
Huse, 2 Idänner«. Das Haus gehörte »qu(ondam = einst) demHans Zimmermann in der Wallgaß«. Also scheint es HeintzHolbynn nicht lange vorher von diesem Zimmermann gekauftzu haben. Er war eben zugezogen. Als sein Nachbar wirdp. S3b ein Georg Stebel erwähnt.
1522 beginnt ein neues Register mit der Überschrift: »Diese Zins
gehören zu der Frimesse zu Ohrdruf«.
Nicht mehr pagina, sondern Seite 62 heißt es:
»Valtin Elolbynn V Schock bis Walpurgis et Michaelis«.
Über Valtin Holbynn, also als ein späterer Eintrag, — genauso wie über dem Namen Heintz Holbynn von 1510 unter Durch-streichung desselben später der Name Hans Keffer eingetragen wurde,— sieht man die Worte:
»Heinz Filius hat’s«.
Also war das Haus von Valtin Holbynn, welcher es 1522 be-sessen hatte, später auf Heintz, als seinen Sohn, übergegangen.Valtin ist das Zwischenglied zwischen diesem späteren Heintz II.und Heintz I. von 1510. Er wird also der Sohn von Heintz I. ge-wesen sein und letzterer zwischen 1510 und 1522 gestorben sein.Sein Haus wird er von Hans Zimmermann ungefähr in der Mitteseines Lebens gekauft haben, am Ende des 15. Jahrhunderts. Sogelangen wir wieder auf das Jahr 1460—70 als sein Geburtsjahr;welches wir schon S. 48 ausgerechnet hatten.
Mit schwäbischen Adeligen war 1493 Kurfürst Friedrich derWeise ins heilige Land gezogen. Siehe Joh. Seb- Müllers Annalesdes churf. u. f. Hauses Sachsen Weymar 1701, S. 56. Vom Ge-folge oder aus ähnlichen Beziehungen kann ein Schwabe in Ohrdrufzurückgeblieben sein.