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Die Holbeiner : ein Überblick über eine 700-jährige bürgerliche Familiengeschichte mit Stammbäumen
Entstehung
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133 1 wurde Bürglen von Johannes, dem Sohne des MeyersJohannes von Erstfelden verwaltet. Diesem begegnen wir S. 7unterm Jahre 1321 als »Hans mayer von bürglon« und als an-scheinenden Nachfolger von »Rudolf den Meiger«.

Solcher fortgesetzte Wechsel in der Besetzung von Bürglen mitbenachbarten Meyersöhnen anstatt mit solchen des alten BürgierMeiers, der vor 1248 auf Bürglen saß, spricht dafür, daß dessenalte Familie eben nicht mehr vorhanden war. Ein plötzliches Aus-sterben der Familie ist weniger wahrscheinlich, als die überlieferteAuswanderung.

2. Als nun jener Kunorad ohne Familiennamen ausgewandertwar und sich in dem, Weingarten benachbarten Ravensburg nieder-gelassen hatte, genügte dort in der großen Handelsstadt sein bloßerVorname Kunorad oder Kuno nicht mehr. Wie seine Nachfolger inUri, mußte er in Ravensburg erst recht einen Familiennamen an-nehmen. Es war überhaupt die Zeit, wo in jenen Gegenden dieFamilen anfingen, sich durch Namen oder Wappen zu unterscheiden.(S. v. Stetten, Geschichte der adeligen Geschlechter in Augsburg1762 Vorrede). So nennt er sich Kuno Holbein.

Warum gerade Holbein? Niemand weiß es, denkbar wäre einAnklang an die seinem alten Meyerturme benachbarte Burg Halb en-stein (siehe unten S. 15) oder auch ein Spitzname. Vielleicht warihm das Alpensteigen schwer gefallen, und man hatte ihn schon inUri so genannt, als ob er keine Kraft im Beine hätte. Darin wäredann zugleich ein neuer Grund zu finden, warum er die RavensburgerEbene dem Hochgebirge vorzog. Die körperliche Eigenschaft alsGrund des Namens Holbein (Hohlbein) nimmt auch OberlehrerDr. Victor Burckas in seinem Aufsatze: »Die Ohrdrufer Familien-namen« an. (Abgedruckt im Jahresbericht des Gräflich Gleichen-schen Gymnasiums zu Ohrdruf 1899 bei Hermann Lucas in Ohrdruf)Seite 15 Ziff. 3 Abs. 1.

II. Für die Auswanderung sprechen aber auch eine ganze Reihepositiver Umstände.

1. Die alte Familienüberlieferung, wie sie in den später (S. 10)zu erwähnenden Adelsbriefe von 1612 und der vorangegangenenSupplikation von 1611 noch festgehalten ist.