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Unsicherheit der Urkunden.
die Nachricht von einem gebrochenen Eheversprechen Gutenbergsin die Welt schickte, welches bei dringender Nachfrage darauf zu-sammenschrumpfte, dass im Helbelingzoll der Name einer EnnelGutenberg eingetragen sei. Nur der Mangel eines Originals hatdiese und ähnliche Nachrichten als Fälschungen erkennen lassen.Hätte irgendjemand an der Richtigkeit dieser Nachrichten gezweifelt,wenn diese Professoren einen Schritt weiter gegangen wären unddiese Nachrichten auf Pergament in der Schrift und Orthographie desXV. Jahrhunderts vorgelegt hätten? Schöpflin und Bodmann warenim bürgerlichen Leben ehrenwerte Männer, welche es für eineunverzeihliche Sünde gehalten hätten, sich durch eine Unwahrheiteinen bürgerlichen Gewinn zu verschaffen, sie machten sich aberkein Gewissen daraus, die von der Geschichte unbeschrieben ge-lassenen Blätter zu benützen, um sie mit Zeugnissen auszufüllen,dass Gutenberg in diesem oder jenem Jahre in Mainz oder Strass-burg gelebt oder gedruckt habe. Dieser ihnen löblich scheinende Zweckmochte ihnen das Mittel heiligen, zumal sie glaubten, dass dadurchniemandem ein Schaden widerführe.
Ist es aber immer bei diesen Täuschungsversuchen geblieben?Ist nicht von den Genannten oder anderen auch der letzte Schrittgeschehen und die falsche Nachricht mit den Attributen wirklicherUrkunden umkleidet worden? Diese Frage taucht bei allen jüngerenUrkunden, welche sich auf die Erfindung der Buchdruckerkunstoder die Person des Erfinders beziehen, auf, sie lässt alle angeb-lichen Merkmale der Echtheit beiseite und prüft nur die geschicht-liche Wahrscheinlichkeit.
Dass Gutenberg aus der Mainzer Gänsfleisch-Familie entsprossenist, dürfte nach den Documenten, auf denen der Stammbaum derFamilie Gänsfleisch beruht, sicher sein. Dementsprechend nenntMath. Palmer 1483 ihn einen Mainzer Ritter. Wenn ihn gleichzeitigJak. Phil. Bergomensis einen Strassburger nennt, wie auch Ligna-mine den Jakob Gutenberg mit patria Argentinus bezeichnet, sosteht das mit dem Vorigen nicht im Widerspruch, denn wir wissen,dass sowohl der zweite, als der dritte Zweig jener Familie 14x1auswanderte, dass also die Genannten in der Fremde geboren sein