Fragliche Auswanderung. Gutenbergs angebliches Eheversprechen.
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wohl Nachrichten vor, dass eine solche Auswanderung 1411 statt-fand, aber von 1420 erwähnt die Chronik nichts; 1 ) insbesondere kannKönig (nicht Kaiser) Ruprecht nicht 1420 in Mainz einen feierlichenEinzug gehalten haben, da er schon 1410 gestorben ist.
Prof. Joh. Dan. Schöpflin erzählt 1760, Jakob Wencker, Custosdes Strassburger Archivs und später öffentlicher Rath, habe ihn (1740)nach den Archiven im (Strassburger) Hof verständigt, dass Guten-berg zu Strassburg eine edle Elsässerin geheiratet, die Taxen derStadt bezahlt und in eine Gesellschaft von Bürgern eingetreten sei,um geheime Künste zu üben.
Schöpflin benützte diese Mittheilung, um in verschiedenenSchriften die Nachricht von einer Urkunde zu verbreiten, nachwelcher im Jahre 1437 ein Fräulein Anna zu der Eisernen Thür,die letzte ihres Geschlechts, welches zu den adeligen Geschlechterndes niederen Elsass gehörte, Gutenberg wegen eines Ehever-sprechens bei dem bischöflichen Gerichte verklagt habe,doch sei nicht bekannt, zu welchem Resultate dieser Process geführthabe. Als im Jahre 1761 Schöpflin von G. Meermann im Haag umeine Abschrift dieser Urkunde gedrängt wurde, musste er gestehen,dass sich jene Nachricht nur in einer Randglosse vorfinde. Aber
') 1411 verlangte die Opposition der 18 Abgeordneten der Zünfte, dass alle,welche Lehen von Herren in Besitz hätten (und das waren wohl die meisten), ausdem Rathe treten sollten; sie wollte dadurch namentlich den Bürgermeister derAlten, Johann Schwalbach, nicht zu seinem Amte kommen lassen. Unter diesenUmständen wanderten 117 Angehörige der alten Geschlechter aus. Infolge derVermittelung des Erzbischofs wurden die 18 Vertreter der Zünfte abgeschafft unddie alten Sühnebriefe aufs neue bestätigt. Die Ausgewanderten kehrten, wie esscheint, nur zum Theil zurück, aber der FYiede dauerte nur kurze Zeit. Die Zunft-meister kamen mit dem Rathe zu Mompaselier (dem Hause, in welchem die Ver-treter der Gemeinde tagten) überein, dass die Ausgewanderten, welche in die Stadtzurückkehrten, zünftig werden sollten, und setzten durch, dass Abgeordnete derZünfte bei Anlehen zugezogen und solche auch den Bürgermeistern bei ihrerGeschäftsführung an die Seite gesetzt werden sollten. Hierauf wanderte abermalsdie Mehrzahl der Alten 1413 in der Fasten aus. Am 18. April kam wieder einVergleich zu Stande. 1422, am 14. Juni, beschloss der Rath, dass aller Verkehrmit denen, die ihrer Bürgerschaft entsagt hatten, bei schwerer Strafe verbotenwurde, auch wurden neue Steuern auferlegt.
Chroniken der deutschen Städte, Bd. XVIII, II, 75—77.
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