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Bei der brüderl. Theilung hatte er das Amt, Schloß und Flecken Groß-Leinungen nebst dem Dorfe Rötha und die Hälfte der Leinunger und MornngerForsten und Jagden erhalten, mußte aber die Erbportion seines Bruders Wilhelmmit übernehmen, weshalb er diesem bis zur Wiedereinlösung a. a. Rötha überlassenhatte. Am 5. Juni 1743 traf er nebst seinen Brüdern Anton Gottlob, Christianund Wilhelm zu Gunsten ihrer Nichten die Verabredung über das EbersteinischeBerg- und Hüttenwerk zu Grosz-Leinuugen und Morungen (H. Zt. 323, Nr. 132).
Nr. 285. Schreiben des Grafen Ernst Friedrich von Eli erste in an KurfürstFriedrich Ängust II. «I. st. Grost-Leinungen 10. Dez. 1739, worin er stchüber eigenmächtiges Werfaljren des Hbcraufseljers von Wünan beklagt.
Allerdurchlauchtigster :c. König, Ehurfürst :c. Ew. Königl. Mast, werdennicht ungnädig nehmen, daß, nachdem der Herr Geheimte Rath und ObernuSscher von Krittln» hiesigen gemeinschaftlichen Berggeschworenen vor-gestern sehr frühen morgens mann militari hier wegnehmen, hingegen erst abendsH Ahr Ew. K. AI. allerhöchstes dießfallsiges Reseript mir insinuiren lassen, ichhiedurch aus Gewissen und Ehre contestire, daß er solches gewiß nicht nöthig,sondern alle Ursach versichert zu sein gehabt hätte, daß sobald Ew. K. UI. Befehlvorhanden, ich solchen selbst arestiren und ausfolgen zu lassen keinen Augenblickcunctiret haben würde. Aintcmalen aber aus solchem Reseript allerdings zu schließenvernünftige Ursach habe, daß in dessen Bericht von: s2. und Inserat vom sä. öept.a. c. seiner landkundigen Neigung nach er höchst praesudicirliche Dinge gegen mich,hiesiges Amt und die Eache selbst müsse angesühret haben, wodurch Ew. K. U7.zu solcher Resolution bewogen worden, dann außerdem von Ihro weltberühmtenGerechtigkeit nicht zu vermuthen, daß Eis einem treuen Diener, Vasallen undUnterthanen, der pflicht- und gewissenhaft mit allein Fleiß und Eifer gegen einenDenunciaten mit der Inquisition solchermaßen bis zum Endurthel verfahren lassen,daß daran in Nichts einiger Ulangel gefunden werden wird, den Inquisiten weg-zunehmen, verhängt haben würden. Und da bekannt ist, daß Ew. K. Ul. Nie-mandem Gehör versagen: 5>o getröste mich allerunterthänigst, daß 5ie auch michgegen solche Gberaufseheramts-Berichte vom f2. und fö. Sept. mit meiner rechts-gründlichen Nothdurft allergerechtest hören und zu solchem Ende allergnädigst mirangezogenen Gberaufseheramts-Bericht vom f2. und Inserat vom s5. öept. s729communiciren lassen werden, als worum hiemit allergehorsamst bitte. Und gleich-wie dieß mein inständiges Flehen denen Rechten gemäß ist, also mich auch gewisserKöniglicher Erhärung versichere und :c. verharre Eur. König!. Ulajestät allerunter-thänigfter Grn.st Friestrick Gr. von Eberstci».
Nr. 286. Schrriven dos Grafen Ernst Friedrich von Kberstei» an ... . zuDresden st. st. 5. Dez. 1748.
ftochgebohrner Reichs Grafs, lqöchstgeEhrtester ftcrrGeheimder Lonkeren^-Uiiüstsr und großer Patron!
Ivie Ew. Excellenz die unendlichste gehorsamste Danck-Verbundenheit vonVkvo Gnade in Betracht unserer vorläufigen Vkstuofion derer Gber-AufseherZlints-Bcdrängnißen wegen unsers Forsts und Bergwercks allhier biß ins Grabhaben werde: Also entblöde mich Ihro hierdurch serner unsere Rechtsstatthaffteuns führliche vorstell- und Uliederlegung des Eammer-Herrn von Hopffgarthenungleichen Berichts von 19. stuu^ 1747, wodurch das IKscrftck von 23. Rovsmbr.est. n. subripiret, wie auch seines ferner weiten Berichts von 28. Kay u. e.,wowieder uns allergnädigstes Gehör verstattet worden, zu Ew. Ercellenz HohenEinsicht und Gercchtigkeits Beförderung in Herßlichen Köspsek zu überreichen.Davon das Original bey der Ehur - Landes - Regierung befindlich. Es wäre zuwünschen, daß uns gleichmäßige Gnade und Communienlion deßcn 3n Berichts,wobey er auf unser Üupplieiren die Holtz - Eonrmissions - ^eksn mit eingeschicket,