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importuues, als welche ich ausgesuchet und hier speeiüeiret, unter denen übrigenSchriften zu befinden, kann ich mit Bestände der Wahrheit kraft dieses utKastiren.Und ob man gleich vermeinet, daß unter denen selbigen einige OriZ-iimlia, vonsehr großer Imports-nes sein müßten, wie dann auch unterschiebt. luseiüybionss derUiMmw solches angezeiget, so seind doch selbige nicht vorhanden. Urkundlich und zudesto mehrer Bekräftigung habe dieses unter meiner eigenen Hand und Siegel, auchden mir eontarirten Noturiab-ÄKimb, dem nsspecK. Hochwohlgeb. Hrn. Ueguirentenausgcantwortet. So geschehen zu Neuhaus d. 2. Sept. ^,0. (708.
Jolumn chrieürirli Äruhmnn».
Imxer. Nutor. Notar. Unbl. all Innre Netuin le^itimomoüo roguisitus ao ro^atus in tläom.
U. 8. Daß der Hochwohlgeborne Herr Gberberghauptmann ChristianLudwig van Cderstein mir unterschriebenen Notario Sechs Reichsthlr. vor meinegehabte Blühe, diese Specificatiou der Briefschaften aufzurichten, baar bezahlet, er-kenne ich mit untcrthänigem Dank und wird kraft dieses hiermit bescheinigt Potainut siMÄ. Job. chricilrirb Grüt^munn Not. Uudi. Laos.
Der 1717 ff Stammvater der Eberstein-Neuhänser Linie Christian Ludwighinterließ zu seinen gesetzlichen Erben außer der Witwe eine Tochter, MagdaleneElisabeth, und sieben Söhne: Kammcrherr Ernst Friedrich, Hauptmann WolfDietrich, Ober-Jägermeister Karl, Berghauptmann Anton Gottlob, Ober-Stall-meister Ernst Rudolf, August Christinn Wilh. und Wilhelm. Diese verglichensich in zwei Rezessen ä. Ä. Neuhaus 13. Juli 1718 und el. ä. Neuhaus 19. Juli1721 dahin, daß sie sich in die von ihrem Vater hinterlassenen Güter thcilten und nurdie Kupferhütte und das Bergwerk zu Leinungen und Morungen als ein Kommunwerkbehielten. Ernst Friedrich erhielt das Amt Leinungen, Wolf Dietrich bekam vonGeHofen heraus, Karl erhielt Horla, Anton Gottlob das Harrasische Gut zu Ge-Hofen, Ernst Rudolf Neuhaus, Christian das Amt Morungen und Wilhelm Röthabis zur Wiedereinlösung seitens des Besitzers von Leinungen (H. N. 204 ff.).
Ans Grund der Erbvergleiche von 1718 und 1721 stifteten die ebengenannten7 Brüder für den Manncsstamm der Neuhäuser Linie einen Lehnstamm im Ge-samtbetrage von 42 000 Mfl. in der Art, daß ein jeder von ihnen von seiner ihmzugefallenen Erbportion, bestehe diese in Gütern oder Hypotheken, den übrigen zuGunsten die nach den^ Anschlügen von 1718 zu rechnende Summe von 6000 Alst,unverschuldet lassen sollte (H. N. 210).
Die Leinunger Kupferhütte und das Bergwerk wurden zu einem Fnmilien-Fideikommisse des Mannesstammes der Neuhäuser Linie gemacht, worin in 8tiri)68,nicht aber iu Capitu succedirt werden sollte (H. N. 321).
Bei dem Aussterben der Georg Sittig'schen Linie mit Ernst Georg (ff 20. April1718) war das Trebraische Gut zu Gchofen auf Gorg Sittig's 9 Neffen: WolfFriedrich und Otto Maximilian (Söhne des Domherrn Ant. Albr.) und die 7Söhne Christian Ludwig 's v. E. gefallen. Diese Gevettern theilten das Gut 4. April1719 in "/g naturalitcr, worauf Ernst Friedrich, Karl und Christian ihre ^/g anihren Bruder Wilhelm verkauften, welcher 25. Juli 1724 seine Antheile an seinenVetter Otto Maximilian verpachtete. Die Konfirmation der zwischen den zuletzt ge-nannten 4 Brüdern errichteten Kaufverträge wurde jedoch uicht ertheilt, vielmehr durchVerfügung v. 27. Januar 1726 auferlegt, das Gut entweder in Gemeinschaft zu be-halten, oder daß Einer es allein annehmen solle. Demgemäß übernahm WolfDietrich 31. Aug. 1729 zu seinein Vs uoch die 6/g seiner Brüder und erwarb 6.Agril 1730 Wolf Fricdrich 's '/g. Das Gut kam aber erst dadurch wieder in EineHand, daß der nachmalige Major Wilhelm v. E. 9. März 1741 von seinem BruderWolf Dietrich die ^ für 32 000 Thlr. und 14. Dez. 1743 von Otto Maximilian'sErben das letzte ^ für 2100 Thlr. kaufte.