189
müssen einer unechten Linie angehört haben, denn aus einemStreit „der Mottelin zu Rauenspurg" mit Erzherzog Sigmundvon Oesterreich geht klar hervor, „ daz ir vater .... nit eelichleibserben mansstammen verlassen."
Die Mötteli zu Ravensburg, die sich niemals vom Rap-penstein nannten, hatten ihr Erbbegräbnis in der oben ge-nannten Gesellschafts- oder Möttelikapelle nördlich am Chorder Karmeliterkirche; wo sie „ihr Wappen oder Schilt, aldihren Rappen und ihre Begrebnussen gehabt, so wol alb dieGesellschafft dero Handelszeichen und die Humpiss ihre Epi-taphia." 2 )
Die unechten Linien der Mötteli, deren es sehr viele gab, 3 )brachten den Namen bis auf unsere Tage.
Die noch heute im Thurgau lebenden Mötteli sind wahr-scheinlich die Nachkommen der drei illegitimen Söhne Rudolfdes Aelteren, von denen der mehrfach genannte Konrad, Vogt zuBiirglen, grosses Ansehen genoss" 1 ) und Martin, Bürger zu St.Gallen, als letzter des Geschlechts, einen ausgedehnten Handeltrieb. 5 ) Bei der Reformation haben sich che unechten Mötteli,
') Instruktion Herzog Sigmunds für seine Gesandten an Kaiser Fried-rich III. 1474 sine dato. Es handelte sich um ein heimgefallenes Lehen,das der Herzog seinem Kammermeister verliehen hatte. Chmel, MonumentaHabsburgica I, II. Bd. S. 164.
2 ) Anonyme Lindauer Geschlechtsregister. Art. Humpiss. Hafner 1.c. S. 727.
3 ) In Goldach, der Nachbargemeindevon Sulzberg, lebten 1505 Ulrich,1513 Bastian, Hans, Enderli und Christian Mötteli. Stifts.-A. St. Gallen,Lehenbuch Abt Franzens L. A. 103 und Belehnungen der Gemeinde Goldachund Untereggen L. A. 50.
4 ) Seiner kriegerischen Stimmung als Verteidiger des Schlosses Biirg-len im Schwabenkrieg wurde bereits an anderer Stelle gedacht; 1509, 20.Juli, schliesst er mit anderen Abgeordneten, als Vertreter seines Herrn vonSax den sog. Gerichtsherrenvertrag ab. Amtl. Samml. III, 2, S. 468. Als1504 die "Edeln im Thurgau aufgefordert wurden, die neue Pensionenord-nung zu beschwören, erklärt er den Eidgenossen: er schwöre nur für sich,nicht für seinen Herrn von Sax. I. c. S. 271. Noch am 18. Juni 1518erscheint er als Vogt zu Büt'glen. I. c. S. 1117.
5 ) 1484 sexta post Vdalrici, Rechtshandel vor dem Rat von Lindaugegen Hans Louber wegen sechs „salzrörle". Stdt.-A. Lindau. Ratsbuch II.Er versteuerte in diesem Jahre in St. Gallen nur 5 Schilling.