Druckschrift 
Die Familie vom Rappenstein genannt Mötteli und ihre Beziehungen zur Schweiz
Seite
189
Einzelbild herunterladen
 

189

müssen einer unechten Linie angehört haben, denn aus einemStreit „der Mottelin zu Rauenspurg" mit Erzherzog Sigmundvon Oesterreich geht klar hervor, „ daz ir vater .... nit eelichleibserben mansstammen verlassen."

Die Mötteli zu Ravensburg, die sich niemals vom Rap-penstein nannten, hatten ihr Erbbegräbnis in der oben ge-nannten Gesellschafts- oder Möttelikapelle nördlich am Chorder Karmeliterkirche; wo sie „ihr Wappen oder Schilt, aldihren Rappen und ihre Begrebnussen gehabt, so wol alb dieGesellschafft dero Handelszeichen und die Humpiss ihre Epi-taphia." 2 )

Die unechten Linien der Mötteli, deren es sehr viele gab, 3 )brachten den Namen bis auf unsere Tage.

Die noch heute im Thurgau lebenden Mötteli sind wahr-scheinlich die Nachkommen der drei illegitimen Söhne Rudolfdes Aelteren, von denen der mehrfach genannte Konrad, Vogt zuBiirglen, grosses Ansehen genoss" 1 ) und Martin, Bürger zu St.Gallen, als letzter des Geschlechts, einen ausgedehnten Handeltrieb. 5 ) Bei der Reformation haben sich che unechten Mötteli,

') Instruktion Herzog Sigmunds für seine Gesandten an Kaiser Fried-rich III. 1474 sine dato. Es handelte sich um ein heimgefallenes Lehen,das der Herzog seinem Kammermeister verliehen hatte. Chmel, MonumentaHabsburgica I, II. Bd. S. 164.

2 ) Anonyme Lindauer Geschlechtsregister. Art. Humpiss. Hafner 1.c. S. 727.

3 ) In Goldach, der Nachbargemeindevon Sulzberg, lebten 1505 Ulrich,1513 Bastian, Hans, Enderli und Christian Mötteli. Stifts.-A. St. Gallen,Lehenbuch Abt Franzens L. A. 103 und Belehnungen der Gemeinde Goldachund Untereggen L. A. 50.

4 ) Seiner kriegerischen Stimmung als Verteidiger des Schlosses Biirg-len im Schwabenkrieg wurde bereits an anderer Stelle gedacht; 1509, 20.Juli, schliesst er mit anderen Abgeordneten, als Vertreter seines Herrn vonSax den sog. Gerichtsherrenvertrag ab. Amtl. Samml. III, 2, S. 468. Als1504 die "Edeln im Thurgau aufgefordert wurden, die neue Pensionenord-nung zu beschwören, erklärt er den Eidgenossen: er schwöre nur für sich,nicht für seinen Herrn von Sax. I. c. S. 271. Noch am 18. Juni 1518erscheint er als Vogt zu Büt'glen. I. c. S. 1117.

5 ) 1484 sexta post Vdalrici, Rechtshandel vor dem Rat von Lindaugegen Hans Louber wegen sechs „salzrörle". Stdt.-A. Lindau. Ratsbuch II.Er versteuerte in diesem Jahre in St. Gallen nur 5 Schilling.