III.
Rudolf Mötteli der Aeltere, Bürger zu Zürich 1458 — erwirbt Schloss undHerrschaft Alt-Regensberg — Bankgeschäfte — wird Bürger zu Luzern1463 — und Landmann zu Unterwaiden 1465 — Prozesse mit Zürichwegen Regensberg — Ueb er Siedlung nach Stein am Rhein ca. 1470 — nach
Lindau 1475.
R udolf Mötteli der Aeltere, der noch im Jahre 1448 seinRavensburger Bürgerrecht erneuert hatte, scheint nachseinem Austritt aus der Humpissgesellschaft alle nähern Be-ziehungen zu seiner Vaterstadt abgebrochen zu haben, wasdurch die hohe politische Stellung der Humpiss in Ravensburgrecht erklärlich ist. Sein Halbbruder und Associe Lütfriedward 1454 Bürger in St. Gallen;') Rudolf selbst trat vier Jahrespäter in das Bürgerrecht der Stadt Zürich. 2 ) Sein Plan, dasSchloss Alt-Regensberg zu erwerben, mag diesen Entschlussmitbestimmt haben. 3 )
Die uralte Stammburg des mächtigen Dynastenhauses derRegensberger, befand sich seit der Mitte des XIV. Jahrhunderts
') Steuerbuch 1454. Stdt.-A. St. Gallen, „im Prdell. — LüpfridMettylin vj lb. vj ß d."
2 ) Eine Urkunde ist nicht vorhanden; dass es aber eine solche gegeben,geht aus dem Verlaufe des untenerzählten Streites hervor. Dagegen warsein Name nie in das Bürgerbuch (Stdt.-A. Zürich, auch in Kopie St.-A.)eingetragen.
8 ) Vielleicht waren auch andere Gründe massgebend. J. A. Pupikofer,Geschichte der Stadt Frauenfeld S. 111/112, berichtet den geplanten Ueber-fall der Stadt Frauenfeld durch den Freiherrn Albrecht von Sax, denSchwiegersohn und Neffen (sie!!) des reichen Mötteli, und will die Ursachedieses Gewaltstreiches in dem Unrecht sehen, das der Freiherr durch dasHofgericht zu Rotweil und Kaiser Friedrich „in den Streitsachen der Mötteli"erlitten zu haben geglaubt hätte. — Mir ist Pupikofers Quelle nicht bekannt,aber ich vermute (und werde durch die falsche Bezeichnung des Freiherrnals Möttelis Neffe darin bestärkt), es liege eine Verwechslung mit spätemEreignissen des sog. Möttelihandels vor.
Sollte sich die Richtigkeit der Behauptung Pupikofers, wider meineErwartung, erfinden, so läge freilich dem Bürgerrecht Möttelis zu Zürichein politisches Motiv zu Grunde. Gerade damals nimmt die Uebung, sog.fremde Ansprecher ins Bürgerrecht aufzunehmen und sich ihrer Forderungenanzunehmen, in Zürich mit den Gradnern ihren Anfang. — Ich bemerkeaber ausdrücklich, dass alle weitern Anzeichen für eine solche Stellungdes Ravensburger Handelsherrn, sowie für eine diplomatische VerwendungZürichs oder der Eidgenossen zu seinen Gunsten durchaus fehlen. UeberMöttelis Verhältnis zu Albrecht von Sax vgl. das folg. Kapitel.