VII.
Joachim vom Rappenstein genannt Mötteli, Vogtherr zu Pfyn und Gerichts-herr zu Wellenberg f 1549. — Beat Rudolf von Rappenstein genanntMötteli zu Sulzberg (f 1569) und seine Familie. — Erlöschen der Linie vonPfyn und Sulzberg.
ei Jakob von Rappensteins Tode hatte sein Grundbesitz
eine so grosse Ausdehnung erlangt, dass kein weltlicher Herrim Thurgau sich mit ihm darin messen konnte. Die HerrschaftPfyn, ein Lehen von der Domstift Konstanz, die HerrschaftWellenberg mit dem Gerichte Wellhausen, Uffhofen, Bütten-hart und Rüti, reichenauisches Lehen, die Gerichte Lustorf,Mettendorf und Heschikofen, die ihm zur Hälfte zustandenund die ebenfalls vom Abt von Reichenau zu Lehen gingen,Tettikofen und Hüttlingen, sein freies Eigen, bildeten miteinandereinen zusammenhängenden Komplex.*) Dazu kamen das SchlossSulzberg, ebenfalls ein bischöflich konstanzisches Lehen, derWidumshof zu Weinfelden mit dazugehörigem Kirchensatz,Zehnden etc., seine Häuser zu Zürich, Winterthur, St. Gallen.
Schon zu des Vaters Lebzeiten war Joachim auf Wellen-berg, 2 ) Beat Rudolf auf Sulzberg gesessen. Bei der Teilungdes väterlichen Erbes behielt jeder sein Schloss, Joachim be-kam dazu das Gericht Wellhausen und die Rechte zu Lustorf,Mettendorf und Heschikofen, sowie Hüttlingen, 3 ) und erkaufte
') Vgl. die Gerichtsherrenkai'te (die freilich den Zustand des XVIII.Jahrh. wiedergiebt) in d. Thurg. Beiträgen zur vaterl. Geschichte II. Frauen-feld, 1861. — Ueber die Lehensverhältnisse vgl. auch J. A. Pupikofer,Gesch. d. Thurgau (alte Ausg. 1830) II, S. 5—'20.
2 ) 1517, Mittwoch nach Joh. Bapt. (Juni) verkauft Freiherr Ulrich v.Hohensax seinem Vetter „Jochim von Rappenstein gen. Mötteli zu Wellen-berg " seine Gerechtigkeit an dem Hof Buchschoren, sein Schildlehen vonReichenau, mit Zwing, Gericht, Bann etc. um 40 rh. Gulden. Orig. Perg.UrJe.-Samml. der antiq. Gesellschaft in Zürich, Arch. Griessenberg No. 104.
1520, 23. Mai waltet ein Streit zwischen dem Abt zu Kreuzlingen undJoachim (Johannsie!) Mötteli zu Wellenberg (Wellenburgsie!) wegen Juris-diktionsgerechtigkeit. Amtl. Samml. III, 2, S. 1237.
3 ) 1524, 19. Juli ist Joachim mit dem Abt von Reichenau in einemStreit wegen des Pfrundlehens zu Hüttlingen; der erstere glaubt die Sachegehöre zur Beurteilung vor den Bischof von Konstanz, der andere vor dieEidgenossen. — 1525, 10. Januar wird dieser Handel von der Tagsatzung