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Die Familie vom Rappenstein genannt Mötteli und ihre Beziehungen zur Schweiz
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dem Vierden tail, so sol er ain raisig pfärt und ainen raisigenknecht schicken, raiset man aber mit dem halbtail, so sol er2 pfärt und 2 knecht han, wurd man aber zum drittail raisen,so sol er 3 pfärt und 3 knecht schicken." Die zehn nächstenJahre soll er je 15 Rhein. Gulden steuern, „vnd nit mer, manstur ainfalt oder zwiefalt." Ital Humpiss der ältere und Ja-kob Schellang verbürgten sich für ihn. l )

Walther blieb auch nach dem Ausscheiden seiner Onkel (?)in hervorragender Stellung bei der grossen Handelsgesellschaft,und war vermutlich noch dabei beteiligt, als 1461 die „Hum-pih, Muntpräten und Möttelin, ouch alle ander ir mitgesellen,als sy dann vntzher vil jaur und zite gesellschaft vnd kouff-mannschaft mitainander gehalten haben und ob gott Avil hinfürolang zit in löblichem wesen tun sullent" in ihrer Kapelle,„die man nempt der gesellschaft cappell" im Karmeliterklo-ster zu Ravensburg eine ewige Messe stifteten. 2 )

Schon 1432 erscheint Walther Mötteli als Inhaber desKemptner Lehens Woringen, das ehedem Rudolf dem Altengehört hatte: dasselbe vererbte sich auf seine Tochter Ursula,die Gattin des Ritters Hans von Bentzenau. 3 ) 1479 ist Hansvon Rappenstein gen. Mötteli zu R.oggwil ihr Trager bei ihrerBelehnung mit einem Weingarten an der Burghalde zu Ravens-burg durch den Landvogt von Schwaben. 4 )

Der legitime Mannsstamm der Mötteli zu Ravensburg er-losch, allem Anschein nach mit Walther; Rudolf Mötteli, der1478 am neuen Markt zu Ravensburg Avohnte, 5 ) Klaus Möt-teli, der 1476 zu Memmingen einen Weiher besass 6 ) und alledie Mötteli, die noch 1493 zu Ravensburg sich aufhielten,')

') Hafner 1. c. S. 316. Datum: Montag vor St. Urban 1443.2 ) Hafner 1. c. 371. Revers des Prior und Konvents des Karmeli-tenklosters um 100 Rhein. Gulden. Dat. Donnerstag nach St. Nikolaus(10. Dezember) 1461. Offenbar ist die Urkunde nicht so zu verstehen, alsob auch die Kapelle erst damals gestiftet worden wäre.

■') Trimbs 1. c. S. 156.

4 ) Anonyme Lindauer Geschlechtsregister , Art. Rappenstein.6 ) Hafner 1. c. S. 316.

°) u. 7 ) Primis 1. c. S. 156.