IX.
Die Mötteli zu Ravensburg. — Die unechten Mötteli. — Schluss.ehren wir zum Schlüsse noch einmal nach Ravensburg,
dem Ausgangspunkte unserer Darstellung zurück.
Leider ist es nur wenig, was ich über die dort zurück-gebliebene Linie zu berichten weiss. Sie blieb dem Handelergeben, erreichte nie die Bedeutung der schweizerischen Li-nien und erlosch schon mit der zweiten Generation.
Klaus, der 1426 Güter bei Memmingen und einen Teilvon Diezlings besass,*) ist vielleicht der älteste Sohn Rudolfsdes Alten. Am 3. Mai 1428 erneuerte er sein Bürgerrechtzu Ravensburg auf fünf Jahre, mit der Bedingung, „daz ernit gebunden sin sol ze gericht noch ze rat ze gan noch mitsin selbs ze raisen; doch sol er raisen mit dem guot oderain stellen mit so vil pfärt alz er ritt und sol ze stür geben22 fl., wurd aber die stür gemeret, so sol er och megeben."Jos und Ital Humpiss wurden hiefür seine Bürgen, 2 ) dennauch Klaus war ein hervorragendes Mitglied ihrer Gesellschaft.Seine Erben hatten 1435 bis 1444 acht- bis neuntausend Gul-den darin eingelegt. 3 )
Vermutlich ist Walther Mötteli, der 1444 mit siebentausendGulden bei der Grossen Gesellschaft beteiligt ist, der SohnKlausens. 4 ) 1443 vermählte sich Walther mit MagdalenaNather(Nauter) von Konstanz, die ihm 4200 Gulden zubrachte 5 ) underneuerte am 20. Mai desselben Jahres sein Bürgerrecht inRavensburg auf die gewohnten fünf Jahre. Auch er machteseine Vorbehalte „er sol och nit gebunden sin mit sin selbslib ze raisen, doch ob man raisen wurd, raiste man denn mit
0 Primbs 1. c. S. 156.
2 ) Hafner, Gesch. d. Stdt. Ravensburg S. 163. Datum „uff Montag
nach Waltpurg" 142S.
s ) u. 4 ) Lindauer Anonyme Geschlechtsregister. Msc. Stdt.-Bibl. Lindau.Art. „Rappenstain gen. Möttelin".
5 ) Hafner 1. c. S. 316 und 355.