VI.
Folgen des Möttelihandels. — Jakob Möttelis fernere Schicksale. — Annahmtdes Beinamens vom Rappenstein. — Erwerbung von Pfgn i486—1488. —Pfandbesitz von' Bürgten 1488—1495. — Verhältnis zu Waldmann undBürgerrecht zu Zürich. — Verschiedene Erwerbungen: Sulzberg 1508,Weltenberg 1512. — Jakob f nach 11. Juni 1521.
ie einzige unmittelbare Folge des Möttelihandels bildeten
eine Reihe einzelner Privatprozesse.
Auch hier bewährte sich das alte Sprichwort vom Un-dank der Welt. Die getreuesten Helfer Möttelis mussten dengehofften und verdienten Lohn ihres Diensteifers durch lang-wierige Prozesse eintreiben; nur Waldmann wusste sich schonauf dem Tage in Konstanz bezahlt zu machen. Kopfschüttelnd,aber ohne Weigern, zahlte Mötteli die grosse Summe, die derBürgermeister von ihm begehrte,') und machte ihn sogar zuseinem homme d'affaire, indem er ihm gewisse Gelder an dieUnterwaldner Staatsmänner Klaus von Zuben, Plans von Flüeund Heinrich Winkelried auszuteilen gab. 2 )
Es ist wohl nicht zu leugnen, dass die Unterwaldner, alssie so eifrig für Mötteli eingestanden, von gewissen selbst-süchtigen Motiven geleitet wurden; in einem demokratischenLändchen wäre ja eine so selbstlose Aufopferung zu gunsteneines einzelnen, nicht einmal im Lande wohnhaften und darumkeineswegs populären Mannes etwas völlig Unerhörtes. Hattenaber die Unterwaldner grosse ökonomische Vorteile von ihremVerhalten erwartet, dann wurden sie jedenfalls arg getäuscht.
Niclwalden muss sich bald mit Mötteli freundlich abge-funden haben, Obwalden aber, welchem schon vermöge seiner
1 ) „do er Peter Andres im das also gesagte, gebe er im vt'f die vn-derrichtung allen nit vil antwort, dann das er sich zu her Hansen Wald-man thadte vnd im die verschriben summ zu bezalen bekanndte". Beilagevom 27. April 1495.
2 ) Nach Joh. von Müller, Schweizergesch. V, 380, Note 580, gab MötteliWaldmann und einem erzherzoglichen Diener je 1000 Gulden, um damitAuslagen für sein Geschäft zu bestreiten.