183
keineswegs unterworfen sein sollen. Frevel von andern inner-halb des Burggrabens begangen, sollen vor gewohntem Gerichtverhandelt, die gesprochenen Bussen aber zwischen dem Ge-richtsherrn und dem Schlossherrn geteilt werden; auch istdas Schlossgesinde gehalten, bei an sie gestellter Forderungvor dem gewohnten Gerichtsstab zu erscheinen, der Schloss-herr aber zu Roggwil die geforderten Steuern und Bräuchezu entrichten; durch den Einfang des Wasser- und Burggrabenswurde der Schlossbezirk festgestellt.*) Im selben Jahre ent-schied Ritter Fritz Jakob von Anwil einen Zehndenstreitzwischen Friedrich und der Gemeinde Roggwil; 2 ) neun Jahrespäter mussten sich die Boten der zehn Orte noch einmaldieser Sache annehmen und sprachen am 22. Juli 1526 zugunsten des Junkers. 3 )
Friedrich Mötteli hielt bei Ausbruch der Reformations-wirren, gleich seinen Vettern zu Wellenberg und Sulzberg, festund treu zur alten Kirche. Er kam in den nicht ungerecht-fertigten Verdacht, die Flucht des Abtes Kilian begünstigt zuhaben; von ihm zugestandene Tlmtsache war, dass er eineStrecke weit mit demselben geritten sei, als er in einen Fuhr-mann verkleidet sich aus Wyl fortstahl. Die Bauern vonRoggwil brachen darüber in sein Haus ein und besetzten esund den Zürchern musste er 1000 Gulden vertrösten, für derenRückerstattung sich nach dem zweiten Landfrieden die Tag-satzung verwendete. 4 )
Friedrich hatte sich darauf eine Zeit lang nach Appen-zell begeben. 5 ) Trotz der Hofämter, die er bekleidete, warer ökonomisch sehr schlecht bestellt, so dass er am 28. Mai1525 bei den zehn Orten, denen die hohe Gerichtsbarkeit imThurgau zustand, bittlich anhielt, sie möchten ihm einen Schatz
') Urk. vom l.Dez. 1517, Stifts-A. St. Gallen , Rubr. XIII, Cist. III,9. Fase. 112 No. 1981.
2 ) Stifts-A. St. Gallen, Rubr. XIII, Cist. 9, 112, No. 1979.
3 ) Amtl. Samml. IV, 1 a, S. 987. Stifts-A. St. Gallen XIII. III. 9, 13.
4 ) Strickler, Aktensamml. z. Schweiz. Reformationsgesch. II, No. 568,7 u. 684. Absch. Frauenfeld, 8. Jan. 1532. Amtl. Samml. IV, 1 b, S. 1257.
5 ) Vadians Deutsche Schriften, III. 256, 34 (Diarium z. Jahr 1530.)