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Die Familie vom Rappenstein genannt Mötteli und ihre Beziehungen zur Schweiz
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Unterbach und Bühl J ) und am 27. Juni gleichen Jahres trater sein Schloss gegen Uebernahme der darauf haftendenSchulden und eine Barzahlung von 400 Gulden, seinem VetterJakob vom Rappenstein zu Pfyn ab. 2 )

Er versprach sofort abzuziehen 3 ) und es hat den Anschein,als ob er gleichzeitig von Jakob das Haus zu Rorschach ein-tauschte, das einst Lütfried von der Stadt St. Gallen gekaufthatte. Er empfing im gleichen Jahre von Abt Franz dieBelehnung damit und verbrachte hier vermutlich seine letztenLebenstage. 4 )

Rudolf soll sich nach dem Tode seiner ersten Gemahlinzum zweitenmäle mit einer von Stadion verehlicht haben; b )er hinterliess aber nur die zwei Töchter erster Ehe, Emeritä,Gattin Georg Göldlis von Zürich, °) und Susanna, zuerst GemahlinGabriel Kromms von St. Gallen, 7 ) darauf Peter Grafs, 8 ) eines

') Dat.: Donnerstag vor St. Valentin. Stdt.-A. St. Gallen, Tr. M77, No. 12.

2 ) Dat.: „Zinstag nach sant Johans tag des töffers im summer" 150S.Es siegeln Rud. v. Rappenstein und Moriz Hüruss, Bürger zu Konstanz.Stdt.-A. St. Gallen, Tr. M 77, No. 13.

3 ) Er spricht vom „sant Johans tag des toffers im summer, als ichim rumen vnd abziehen sol," und dabei ist der Brief „Zinstag nach santJohans etc." gegeben; es ist anzunehmen, dass die Verbriefung des Kaufessich etwas verzögerte.

4 ) Lehensrevers vom Donnerstag vor Valentin (10. Februar) 1508.Stifts-A. St. Gallen, Ruhr. XIII, Gist. III, 8, 11. — Näf II, S. 270 und396, bezeichnet das Haus als den spätem Salis'schen Hof.

5 ) Meiss 1. c. S. 478; Näf II, S. 263.

6 ) Schon 1499 verwendet Georg Göldli sich bei der Tagsatzung fürden gefangenen Rudolf Mütteli. 1516, 30. Mai („die veneris penultima men-sis Maji") übergiebt Emerita v. Rappenstein, Gattin Georg Göldlis, Bürgerszu Zürich das Patronatsrecht der Frühmesserei in Altstetten zu Händendes Klosters St. Gallen. Stifts-A. St. Gallen, Mscpt. A 83, S. 104 und XIII,III. 12, 9. — 1523, 25. März, verkaufen Emerita, Georg Göldlis und Su-sanna, Peter Grafs von St. Gallen Gemahlin, ihren halben Zehnten zu Diinsum 200 Gulden an Hans Ort und seine Frau Barbara Vögtin zu Einsiedeln.Regest, v. Einsied., S. 93, No. 1255.

') und 8 ) 1511, 28. Mai, veräussert Susanna v. Rappenstein, Witwe GabrielKroms ihren halben Wald zu Kriesseren um 140 Gl. an die dortigen Hof-leute. Wartmann, Arch. Oberriet S. 79. 1523, 25. März, Gemahlin PeterGrafs (vgl. Anm. 6). 1524, Mittwoch vor Bartholomäus (17. Aug.) ent-schied die Tagsatzung zwischen Frau Susanna von Rappenstein, weilandPeter Grafs seh, Burgers zu St. Gallen, Ehefrau, Peter Graf dem jüngernund seinen Geschwistern, den Kindern des obgen. Peter Graf und der Rats-botschaft zü St. Gallen am dritten Teil „von wegen vnd antreffend einen