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Brandis wieder zu stellen und nicht freizugeben bis die For-derung an Mötteli ermässigt sei. x ) Noch im Anfang des folgendenJahres bemühten sich die Eidgenossen in dieser Angelegenheit, 2 )doch vergeblich. Rudolf bezahlte schliesslich die Summe, liessaber noch sieben Jahre später durch die Tagsatzung die Ver-mittlung des Kaisers anrufen, damit ihm der von Zollern einenTeil der 400 Gulden erstatte. 3 )
Rudolf hat auch sonst, wie die meisten Glieder seinesHauses, den eidgenössischen Ratsboten öfters zu schaffen ge-geben. Schon im Jahre 1498 wurde zu Baden über seinenund der Gebrüder Rudolf und Mark Sittich von HohenemsStreitfall mit Hans und Heinrich Schwätzer aus dem Rhein-thal und über seine Anstände mit dem Abt von Pfäffers ver-handelt; 4 ) 1501 fanden sich die Eidgenossen bewogen, Zürichmit dem Sühneversuch zwischen Rudolf und dem Abt vonPfäffers und der Abstellung des bereits anhängigen geistlichenRechtes zu beauftragen, 5 ) worauf dann die Stadt den streitigenWeingarten zu Malans dem Kloster zusprach. 6 )
Rudolf von Rappensteins Verhältnisse hatten sich mitden Jahren sehr verschlimmert; auf seiner Besitzung Sulzberg,die im Jahre 1490 nur mit 400 Gulden behaftet war, ruhtenunmehr eine Hypothekenlast von 1700 Gulden. 7 ) Am 10. Febr.1508 verkaufte er einem Bauer um 60 U seine Güter zu
b Absch. Frauenfeld, 6. Dez. 1499. Amtl. Samml., III, 1, S. 654.Schreiben an Maximilian vom 13. Nov. 1. c. 644. Schreiben Maximilians30. Nov. 1499. 1. c. 658.
2 ) Amtl. Samml. III, 2, S. 4 und Seite 13.
3 ) Absch. Sargans, 7. Aug. 1508. Amtl. Samml., III, 2, S. 434.
4 ) Abscli. Baden, 24. Juni 1498. Amtl. Samml. III, 1, S. 570 u. 572.Vgl. dazu Urk. Hans Ambüls, Landmanns zu Unterwaiden ob dem Waldund Vogts zu Rheinegg und im Rheinthal wegen Kundschaftsaufnahme der
Schwitzer, datiert „ vff sant Mangen tag" (6. Sept.) 1498. Stdt.-A. St. GallenTr. T„ No. 16. Der gemeinsame Prozess Rudolfs und der Brüder vonHohenems findet seine Erklärung durch die beidseitige Verwandtschaft mitden Meyern von Altstetten.
6 ) Absch. Zürich, 15. Febr. 1501. Amtl. Samml. III, 2, S. 99.
«) J. v. Arx, Gesch. d. Kts. S . Gallen, II, S. 452.
7 ) Davon gehören: Peter Giel 400 Gl., Jörg Wälther 500 Gld., FelixSchmid zu Zürich 200 Gld., und „dem Humpis zu Rauenspurg" 600 Gld.;alles verzinslich zu 5°,'o. Kaufbrief v. Juni 1508.