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Die Familie vom Rappenstein genannt Mötteli und ihre Beziehungen zur Schweiz
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das Meyeramt zu, entschieden aber, dass „herr Sigmunds vonFriberg vnd Rudolf Möttelis hußfrowen, ouch inen vnd irenerben, von iren wägen zügehören vnd für frye lehen gebhenwürden das sloß Altstetten vnd alle andre lehen, so ir elichhußfrowen vordren von ahn herren vnd gotzhus zuo SantGallen zuo lehen gehobt hand." Die Abtei erhielt ein Vor-kaufsrecht und zahlte dagegen 950 Gulden.*) Die beidenSchwäger konnten sich über die Teilung ihres Anfalles nichtvereinbaren. Markwart von Ems und eine Ratsbotschaft vonAppenzell nahmen darauf eine Teilung vor und Hessen dasLos entscheiden.

Während Siegmund von Freiberg in Besitz des SchlossesNeu-Altstetten gelangte, bekam Rudolf vom Rappenstein u. a.den sog. Frauenhof in Altstetten „mit dem das darinen istvnd darin gehördt," das Pfrundlehen der Frühmesserei in derPfarrkirche zu Altstetten, den Korn- und Schmalzzehnden zuSchntifis, die Steuer zu Altstetten und eine ganze Menge vonWeingärten etc. Einiges blieb ungeteiltes Gut, wie die „Ober-khait" und Gerechtigkeit zu Lustnau, Widnau und Hasslach,die Weinzehnden zu Altstetten und zu Wyler etc. 2 )

J ) Samstag vor Joh. Bapt. St.-A. Zürich, gedruckte St. Galler-Urk.Gest. VII 110, S. 47, No. 43. Quittung der beiden Schwäger um die 950Gulden vom Freitag nach St. Ulrichs Tag (9. Juli) 1479. 1. c. No. 44.

2 ) Urk. vom „Freytag nächst vor sant Gallen tag" (15. Okt.) 1479,nach einer alten Kopie im Archiv Hohenembs abgedr. im Programm desk. k. Gymnasiums in Feldkirch 1860, S. 177 ff. Nach verschiedenen un-zuverlässigen Genealogen (Meiss, Dürsteier etc.) soll Rudolf Mötteli von seinemSchwager Jakob Thumb auch die Veste Neuburg ererbt und dieselbe 1496samt dem Kollaturrecht in Trimmis etc. an Bischof Heinrich von Chur ver-kauft haben. Ich konnte die Quelle dieser Nachricht, die auch Näf bringt,nicht ermitteln, möchte aber die Richtigkeit der Angabe einstweilen be-zweifeln, da der erwähnte Teilungsvertrag kaum die Deutung zulässt, er seinur für einen Teil des Erbes errichtet worden. Es könnte darunter nurdie Neuburg (Neuenburg) bei Unter-Vatz verstanden werden, die sich seitca. 1391 im Besitze der altern Linie Thumb befand. Doch bereits 1450hatten die Thumb dieselbe verpfändet. Später erscheint sie wirklich imunmittelbaren Besitze der Domstift Chur und wurde von Bischof Beatusa Porta am 1. März 1572 um 3000 Gulden der Gemeinde Unter-Vatz ver-kauft, der sie noch heute gehört. Vgl. J. Zösmair: Die Neuburg und Ge-schichte der Ritter Thumb von Neuburg im XIX. Rechenschafts-Berichtdes Vorarlberger Museums-Vereins in Bregenz, und Dietrich Jecklin: Bur-gen und Schlösser in „alt fry Rätia", Glarus 1870, I. Serie, S. 28—30.