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Die Familie vom Rappenstein genannt Mötteli und ihre Beziehungen zur Schweiz
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Tode eine dritte Ehe mit Elisabeth von Ramschwag, TochterBalthasars von Ramschwag und Ursulas von Schiandersberg,eingegangen war. l )

Er spielte nie eine Rolle im öffentlichen Leben wie seinBruder, und auch das Erbteil seines Hauses, die Prozesslustwar ihm fremd, weshalb wir nur selten seinen Spuren begeg-nen. Schon am 4. Juli 1537 hatte er auch mit dem AbteDiethelm eine Uebereinkunft getroffen, wodurch er dem Prä-laten die Verwaltung der zu Sulzberg gehörigen Gerichte,Zwinge und Banne auf unbestimmte Zeit überliess. 3 )

Nun fiel ihm durch den Tod seines Bruders das ganzeväterliche Erbe zu; aber über die wichtigsten Rechte zuPfyrtschwebte ein ernster Prozess mit dem Konstanzer DompropstJohann Georg Schad von Mittelbiberach zu Warthusen. Zwarerging durch das Landgericht ein für Mötteli günstiger Ent-scheid, allein der Dompropst appellierte an die Tagsatzung.Am 1. Juli 1549 waren beide Parteien vorgeladen, wo BeatRudolf durch seine Anwälte eröffnen liess: er zweifle zwarnicht daran, dass der zu seinen gunsten ergangene Spruchbestätigt würde, allein er würde ja dennoch nie zur Ruhekommen können, daher erbiete er sich, entweder die Gerech-tigkeiten der Dompropstei zu Pfyn anzukaufen, oder seineeigenen dortigen Rechte, Zinsen, Renten, Qülten, Güter unddie Gerichtsherrlichkeit käuflich an die Domstift abzutreten,obwohl er eigentlich letzteres seiner vielen Kinder halber nichtthun sollte.

Den Eidgenossen gefiel dieses Anerbieten sehr wohl undsie befürworteten es beim Propst. 3 ) Derselbe schrieb daraufam 19. September an Zürich, es sei ihm beschwerlich, sich

1 ) Nfif II S. 244.

2 ) Stclt.-A. St. Gallen Tr. M. 77. Stifts-A. St, Gallen, XIII, III, 29, 10 undKopiebuch No. 138. Am Donnerstag nach Sonntag Oculi (4. März) 1535hatte dasfiirstliche Pfalzgericht zwischen BeatBudolfund der Gemeinde Goldachein Urteil erlassen, dem gemäss der Junker von seinen sulzbergischen Güternder Gemeinde keine anderen Steuern und Kosten zu leisten pflichtigsei, als solche, welche erwiesenermassen seine Besitzvorfahren auf Sulz-berg der Gemeinde auch entrichtet hätten. Stclt.-A. St. Gallen, Tr. M.77.

s ) Absch. Baden, Jahrrechnung. 1 .Juli 1549. Amtl.Samml. IV, 1 c., S. 104.