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Erst im November darnach erschien Joachim Mötteli mitseinen von Ob- und Nidwaiden ihm zugeordneten BeiständenAmmann zum Wissenbach und Ammann Biinti wieder aufder Badener Tagsatzung und begehrte, dass ihm die Gesandtender Gemeinde Pfyn, die ihn bei allen Orten so schwer ver-klagt, Rede stehen sollten. Die Abgeordneten erwiderten, sieseien nicht verpflichtet, ihm auf diese hochbeschwerlichenKlagepunkte zu antworten; die Gemeinde nehme sich der ehr-verletzlichen Anschuldigungen gegen Mötteli nichts an, sondernwerde nur folgende Artikel anbringen: betreffend der Ver-sammlung der Gemeinde, der Besetzung des Weibelamtes, derMetzge, der „Ergrabung" der Strassen, Besieglung der Briefeund neuen Gebote. Betreff dieser Punkte verlangten sie, denGerichtsherrn dahin zu weisen, dass er sie bei ihrem altenHerkommen, ihren Freiheiten und Gerechtigkeiten bleiben lasse.Mötteli entgegnete, die Gemeinde und deren Boten, die in dieOrte geritten, hätten sich verschrieben, Kosten und Schaden,in die sie dieses „Umfahrens" und dieser Sache wegen kämen,gemeinsam mit Einsetzung all ihrer Güter zu tragen. Er ver-langte Verlesung der Kundschaften und als ihm eine Zeugen-liste zugestellt ward, meldete er, er könne aus den Kund-schaften seiner Widersacher „nicht kommen," da er viele der-selben gar nicht kenne, also nicht wisse, welche miteinanderverwandt seien. Er bat nochmals um Mitteilung der Kund-schaften, denn er halte alle Zeugen für parteiisch, da die Ge-meinde zu Pfyn einen heimlichen Rat von Dreizehn eingesetzt,um alle Händel gegen ihn zu führen und da alle diese „hintereinander" stünden.
Da die Gemeinde Pfyn die fraglichen ehrverletzlichenArtikel nicht anerkenne und weder die Obrigkeit noch derLandvogt, seines Wissens, ihn verklagt hätten, so glaubte Joachimder Verantwortung betreffs derselben enthoben zu sein. DieInstruktionen der Tagherren gingen aber dahin, den Handelvollständig anzuhören und je nach Befund entweder den vonRappenstein oder die Gemeinde Pfyn zu bestrafen; um jedochkeiner Partei Anlass zu Klagen zu geben, da die Anwälte der
Die Familie vom Rappenslein. ] 1