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teiligten Orte wollten die Angelegenheit gründlich erfahrenund deshalb wurden alle „gebotenen" Kundschaften nach Badengeladen, mit Ausnahme derjenigen, die wegen Alters undKrankheit nicht daselbst erscheinen konnten, und die mandurch den Landvogt schriftlich einvernehmen liess. Im ganzenwurden 135 Zeugen verhört; von diesen erscheinen einigeinsofern als Entlastungszeugen, als sie sagen, sie hätten vonMötteli nur Gutes erfahren; als Gerichtsherr habe er gutesGericht und Recht gehalten, seine Schuldigkeiten habe er rechtbezahlt und in Fällen der Not den Leuten Geld und Kornvorgestreckt. — Mötteli wurde die Klage schriftlich zugestellt,worauf er seine Antwort gab. Er bestritt wenige Klagepunktevollständig, die ihm vorgeworfenen körperlichen Misshandlungensuchte er in milderem Lichte darzustellen, mit Bezug auf seineUnzuchtsvergehen wies er jeden Vorwurf von Notzucht zurück,während er anderweitige diesbezügliche Verhältnisse zugab.
Als die Untersuchung beendet war, wurden alle Aktendem Landschreiber von Baden in Verwahrung gegeben, indem Sinne, dass er den Boten eines jeden Standes auf Be-gehren Einsicht darin gestatten solle.')
Unterdessen trat Unterwaiden für Joachim ein, wie einstvor mehr als 60 Jahren für dessen Vater. Von Ort zu Ortscheint seine Gesandtschaft geritten zu sein, um für den Mit-landmannzu intervenieren. Wenigstens steht Ammann Heinrichzum Wissenbach am 10. August vor dem Rate zu Bern undklagt, wie zu Baden von Bauern, die selber Kläger wären —da ja die ganze Bauersame von Pfyn sich als Sächer gestellt —Kundschaften aufgenommen worden. Ein solches Verfahrenbedtinke die Obrigkeiten von Unterwaiden höchst unbillig undsie bitten daher nur unparteiische Zeugen zuzulassen und die-selben nach Brauch und Recht des Landes Thurgau zu ver-hören ; dann wollten sie auch daran sein, dass die Partei, dieUnrecht hat, von den X Orten bestraft werde. 2 )
') Amtl. Samml. IV, 1 d, S. 830 und S34.
2 ) Ratsbuch Berti, No. 301, S. 183. Amtl. Samml. IV, 1 d, S. 842.